Neues Alkoholgesetz

«Kniefall vor der Wirtschaft»

Der Bundesrat lege ein wirtschaftsfreundliches Alkoholgesetz vor und verpasse damit eine historische Chance, die Alkoholgesetzgebung auf die Gesundheitspolitik auszurichten, schreibt das Blaue Kreuz.
Das Blaue Kreuz als Fachorganisation für Prävention und Behandlung ist gemäss Mitteilung empört über den Grundsatzentscheid des Bundesrates, ein Gesetz vorzuschlagen, das vor allem die Interessen der Wirtschaft, nicht aber die öffentliche Gesundheit und den Schutz vor negativen Auswirkungen des Alkoholmissbrauchs ins Zentrum stellt. Einzige positive Lichtblicke des Vorschlags seien die Verankerung der Testkäufe und das so genannte Nachtregime.
 
Im neuen Gesetz seien vor allem die Interessen der Alkoholwirtschaft berücksichtigt. In einem Gesetz, das die Alkoholpolitik der nächsten Jahrzehnte beeinflusse, müssten jedoch Gesundheitsaspekte «absolute Priorität» haben. Zu den wirksamsten Massnahmen gegen Missbrauch und Folgeschäden von Alkohol gehörten der Preis sowie die Einschränkung der Erhältlichkeit und der Werbung. Der Bundesrat verzichte jedoch mit dem Hinweis auf den momentanen Rückgang des Alkoholkonsums auf entsprechende Massnahmen und lockere gar die Werbeeinschränkungen für Spirituosen. Damit ignoriere er wissenschaftliche Erkenntnisse und mache auch grosse Teile der Prävention wirkungslos. «Für das Blaue Kreuz ist der vorliegende Vorschlag insgesamt mehr als enttäuschend und muss in der parlamentarischen Beratung dringend korrigiert werden», wie es weiter heisst.

Weitere Informationen:
Die Suchtpräventionsstelle des Blauen Kreuzes

Datum: 09.09.2011
Quelle: ref.ch

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