Umstrittenes Bundesgerichtsurteil

Alkoholtestkäufe gesetzlich abstützen

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Das Blaue Kreuz und die EVP bedauern den Entscheid des Bundesgerichts, Alkoholverkäufe an Jugendliche bei Testkäufen straffrei zu lassen. Nun müsse der Gesetzgeber handeln.
 
Der Entscheid des Bundesgerichts vom 10. Januar 2012, Alkoholtestkäufe als verdeckte Ermittlung zu qualifizieren und somit die Verkäufer straffrei laufen zu lassen, ist für das Blaue Kreuz unverständlich. Es gebe «keine hohe Eingriffsintensität, wie dies bei verdeckten Ermittlungen vorausgesetzt wird», schreibt das Blaue Kreuz nach dem Entscheid des Bundesgerichts. Im Gegensatz zu verdeckten Ermittlern der Polizei seien Testkäufer zudem verpflichtet, jederzeit ehrliche Angaben beispielsweise zum Alter zu machen. Sie stifteten nicht zu einer Straftat an und überreden das Verkaufsperson nicht den Alkohol zu verkaufen.

Motion von Maja Ingold

Für die Testkäufe fordert das Blaue Kreuz nun erst recht eine gesetzliche Grundlage auf nationaler Ebene. Die Motion von Nationalrätin Maja Ingold (ZH), die kürzlich durch den Nationalrat angenommen wurde, gehe in die richtige Richtung. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, solche gesetzliche Grundlagen zu schaffen und bekommt mit dem jüngsten Bundesgerichtsurteil nun noch mehr an Bedeutung.
Der Nationalrat hat den Vorstoss von Nationalrätin Maja Ingold (ZH) in der Wintersession bereits zugestimmt, wenn auch mit 95 zu 93 Stimmen denkbar knapp, ergänzt die EVP. Wenn der Ständerat dem Vorstoss ebenfalls zustimme, werde er für den Bundesrat zum verbindlichen Auftrag und die Testkäufe können uneingeschränkt weitergeführt werden.
 
Nationalrätin Maja Ingold hielt zu ihrer Motion fest: «Das Verbot der Alkoholabgabe an Jugendliche gehört zu den wichtigsten Elementen der Suchtprävention im Jugendalter. Testkäufe sind das wirkungsvollste Kontrollinstrument für die Einhaltung dieses Verbotes seitens der Verkaufsstellen. Sie haben sich in der praktischen Kooperation von Sicherheits- und Sozialbehörden seit Jahren bewährt.» Der Bundesrat hat die Annahme der Motion beantragt.

Für die EVP ist entscheidend, dass beschlossene Massnahmen für den Jugendschutz auch durchgesetzt werden können. Sonst verliere die Alkoholpolitik jede Glaubwürdigkeit.

Webseite:
Präventionsstelle des Blauen Kreuzes
Die EVP zu den Testkäufen

Datum: 20.01.2012
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet

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