Alkoholgesetz

Appell zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Heute (18. September 2013) berät der Nationalrat das totalrevidierte Alkoholgesetz. Die Beratungsstelle «Sucht Schweiz» des Bundes hat dazu einen fast dramatischen Appell an die Volksvertreter gerichtet.

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Das revidierte Gesetz hätte eigentlich zum Ziel, den problematischen Alkoholkonsum zu reduzieren und die Jugend zu schützen, schreibt die Fachstelle. Hierzu sei kaum etwas übrig geblieben. Sucht Schweiz appelliert daher an den Gesetzgeber, präventive Massnahmen zu verankern, damit Alkohol nicht jederzeit, überall und billig verfügbar ist.

Kein Alkohol zum Spottpreis

Die Fachstelle fordert, dass Alkohol nicht länger für einen Spottpreis zu haben ist. Je billiger der Alkohol, desto mehr werde getrunken. Heute sei ein Rausch unter 10 Franken möglich. Wenn weniger konsumiert werde, dürften auch die Gesundheitskosten, sowie alkoholbedingte Schäden wie Unfälle und Gewalt zurückgehen. Die Preissteuerung zähle nachweislich zu den wirksamsten Instrumenten, um Alkoholprobleme zu reduzieren, schreibt Sucht Schweiz.

Deshalb plädiert die Fachstelle für Minimalpreise, die sich am Alkoholgehalt orientieren. Wer chronisch oder bei einzelnen Gelegenheiten zu viel trinke, bevorzuge billigen Alkohol. Minimalpreise, wie sie der Ständerat einbrachte, würden diese Produkte besonders stark treffen, z.B. das Bier, das weniger kostet als ein Mineralwasser.

Keine Happy Hours oder andere Vergünstigungen

Sucht Schweiz lehnt ausserdem Happy Hours oder Vergünstigungen ab, welche die Konsumierenden anlocken sollen. Am bisherigen Verbot von Happy Hours für Spirituosen müsse daher festgehalten werden. Der Entwurf zum neuen Alkoholhandelsgesetz sieht weiter vor, Zugaben oder andere Vergünstigungen für Bier und Wein zwischen 22 und 06 Uhr zu verbieten. Sucht Schweiz appelliert ans Parlament, an dieser Vorgabe festzuhalten, um unnötige Konsumanreize – namentlich auch bei Jugendlichen – einzuschränken.

Weniger Alkoholvergiftungen und Gewalt

Sucht Schweiz fordert, an dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Nachtregime festzuhalten. Wird nämlich die Verfügbarkeit eingeschränkt, werde weniger getrunken. Heute sei Alkohol fast jederzeit erhältlich. Der Gesetzesentwurf sieht vor, den Verkauf von alkoholischen Getränken im Detailhandel zwischen 22 und 06 Uhr zu verbieten. Ein solches Nachtregime würde Spontankäufe vermindern. Der Kanton Genf habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. So sei die Anzahl hospitalisierter Personen sowie weitere mit dem Alkohol verbundene Probleme wie Gewalt, Littering und Lärm reduziert worden.

Webseite:
Sucht Schweiz

Datum: 18.09.2013
Quelle: Sucht Schweiz / Livenet

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