Aus dem Alkoholgesetz wird ein Alkoholfördergesetz
Der Nationalrat hat sich mit den beiden neuen Gesetzen befasst, die das bisherige Alkoholgesetz ablösen sollen. Dabei hat er aus Sicht der Prävention enttäuschende Beschlüsse gefasst. Dem Alkoholmissbrauchsgesetz droht das Referendum.
Während das Spirituosensteuergesetz (SpStG) die Steuern von Spirituosen und Ethanol regelt, ist das Alkoholhandelsgesetz (AlkHG) für die Verminderung des Alkoholmissbrauchs samt den negativen Auswirkungen und für den Jugendschutz zuständig.
Der Nationalrat hat sich in der Debatte als «Sklave der Alkohollobby» (Zitat Strafrechtsprofessor Martin Killias) entpuppt. Im aktuellen Beschluss des Nationalrates kann nicht mehr ernsthaft von Jugendschutz gesprochen werden. Vielmehr werden die Produktion, der Konsum und damit der Missbrauch von Alkohol sogar noch gefördert. Die folgenden Beschlüsse des Nationalrates sind aus Sicht der Prävention ganz klar falsch:
Einführung der Ausbeutebesteuerung: Mit einem komplizierten und antiquierten System werden inländische Spirituosen auf Hochstamm- und Kernobstbasis steuerlich begünstigt. So sollen inländisch hergestellte Spirituosen günstiger werden. Dies führt zu jährlichen Mindereinnahmen bei den Spirituosensteuern von ca. 12 bis 15 Millionen Franken. Es droht sogar die Gefahr, dass ausländische Spirituosen ebenfalls steuerlich begünstigt werden müssen, da die Ausbeutebesteuerung gegen internationale Abkommen verstösst. Die Steuerausfälle würden dann auf gegen 100 Millionen Franken steigen. Mit der Spirituosensteuer wird der Alkoholzehntel finanziert, den die Kantone für die Prävention einsetzen.
Streichung der vom Ständerat geforderten alkoholgehaltabhängigen Mindestpreise: Belegt ist durch zahlreiche Untersuchungen, dass preisliche Massnahmen den Konsum ursächlich beeinflussen. Vor allem junge Menschen und Risikokonsumierende reagieren auf Preiserhöhungen. Mit dem Verzicht auf Mindestpreise darf der Alkohol weiterhin zu Dumpingpreisen verkauft werden. So bleibt es möglich, sich für wenig Geld einen massiven Rausch anzutrinken.
Lockerung der Regeln für Zugaben und Vergünstigungen: Im heute geltenden Alkoholgesetz sind Happy Hours und Flatrate-Partys für Spirituosen verboten. Der Nationalrat will diese im neuen AlkHG für alle Alkoholika erlauben. Bundesrätin Widmer-Schlumpf sprach von einem «Aufruf zum Flatrate-Saufen». Clubs und Barbetreiber dürften sich die Hände reiben, doch die Öffentlichkeit muss die Folgen von Gewalt, Vandalismus, Littering und die Kosten von Spitaleinweisungen tragen. Vergeblich haben sich die Kantone, der Städte-, der Polizeiverband und Fachleute für strenge Vorschriften eingesetzt.
Kein Nachtverkaufsverbot: Kantone, Städte, Polizei und Fachleute haben sich ebenfalls für ein «Nachtregime» eingesetzt, dem Verkaufsverbot von Alkohol im Detailhandel zwischen 22 und 6 Uhr. Auch dieses wurde verworfen, obwohl der Kanton Genf, der ein solches Verbot kennt, gute Erfahrungen damit gemacht hat. So wird (Billigst-) Alkohol mit dem Fortschreiten der 24-Stunden-Gesellschaft bald rund um die Uhr erhältlich sein. Viele junge, aber auch ältere Nachtschwärmer, planen ihren Alkoholkauf nicht im Voraus und werden künftig mehr Gelegenheiten zum Kauf und zum Konsum haben.
Immerhin konnte sich der Nationalrat zu zwei Präventionsmassnahmen durchringen: Die Erhöhung der Spirituosensteuer von 29 auf 32 Franken pro Liter und die gesetzliche Verankerung von Alkoholtestkäufen. Dies bleibt ein schwacher Trost bei allen anderen Liberalisierungs- und Konsumfördermassnahmen.
Fazit: Die Nationalratsmehrheit hat weitgehend verantwortungslose Entscheide gefällt und sich in einigen Fällen als sehr faktenresistent erwiesen. Besonders das Alkoholhandelsgesetz spottet in dieser Form den im Zweckartikel formulierten Zielen. Die Gesetze gehen nun zurück zum Ständerat. Es bleibt zu hoffen, dass dieser korrigierend eingreift. In dieser Form sind nämlich die beiden Alkoholgesetze untragbar und müssen mit einem Referendum bekämpft werden.