Stellungnahme der EDU

«Kein anderes Ziel als die Vernichtung Israels»

Trotz Veto-Drohung der USA hält Palästinenserpräsident Abbas an seinem Antrag auf Vollmitgliedschaft fest. Israel befürchtet Unruhen und hat gestern seine Truppen in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt. In einer pointierten Stellungnahme lehnt auch die EDU den Antrag der Palästinenser ab. 

Zoom
Felsendom in Jerusalem: Eines der wichtigsten Heiligtümer des Islams.
In ihrer Medienmitteilung vom vergangenen Dienstag (20.09.2011) schreibt die EDU, dass sie von der Schweizer Regierung und von der UNO-Vollversammlung erwarte, dass sie sich «im Interesse der Glaubwürdigkeit der UNO und der Anerkennung der geschichtlichen Fakten» gegen die «Anerkennung eines zweiten Palästinenserstaates» ausspreche. Die UNO-Vollversammlung habe mit der Resolution Nr. 181/II vom 29. November 1947 die Teilung des damaligen britischen Mandatsgebietes Palästina in einen jüdischen Nationalstaat und einen Palästinenserstaat beschlossen. Die Gründung des Staates Israel im Mai 1948 sei «die Folge dieses UNO-Beschlusses». Das damalige Transjordanien (das Gebiet östlich des Jordans) sei in diesem UNO-Beschluss als Palästinenserstaat bezeichnet worden. Es brauche darum «keinen zweiten UNO-Beschluss». Es seien die arabischen Staaten gewesen, die auf den UNO-Beschluss von 1947 «mit einer Kriegserklärung an Israel» geantwortet hätten.

«Das Palästina-Flüchtlingsproblem ist gemäss den geschichtlichen Fakten klar ein Problem der arabischen Staaten und Regierungen, welche diese Menschen als politische Geiseln und Pfand für ihre Israel-feindliche Politik missbrauchen», schreibt die EDU. «Die arabischen Staaten und die politische Führung der Palästinenser in PLO, Hamas, Hisbollah unter der Anführung des iranischen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad» würden «kein anderes Ziel, als die Vernichtung Israels» verfolgen.

Stellungnahme der EDU im Wortlaut

Hinweis:
Timo Stein, Autor des Buches «Zwischen Antisemitismus und Israelkritik», sieht Abbas Gang vor die UNO als rechtlich problematisch. In einem Gastkommentar im «Tagesspiegel» schreibt er: «Sein Gang vor die Uno verstösst gegen bestehende UN-Resolutionen und Übereinkommen. Die UN-Resolutionen 242, von 1967, und 338, von 1973, sowie die Verträge von Oslo als auch die ‚Roadmap‘ verpflichten zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts durch Verhandlungen. Einseitige Initiativen, die nicht mit der Gegenseite abgesprochen sind, sind nicht vorgesehen.» Laut Stein gefährde Abbas mit seinem Schritt den Friedensprozess.

Gastkommentar von Timo Stein im «Tagesspiegel»

Zum Thema:
Stellungnahme der EVP 

Webseite:
EDU

Datum: 23.09.2011
Quelle: EDU

Anhänge
2011_09_20_Medienmitteilung EDU.pdf (108.45 KB)

Glaubensfragen & Lebenshilfe

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Benedikt XVI.
Benedikt XVI. war nach 500 Jahren der erste deutsche Papst. Mit ihm sass von 2005 bis 2013 ein Intellektueller und Theologe von Weltformat auf dem...
Benedikt XVI.
Benedikt XVI. war nach 500 Jahren der erste deutsche Papst. Mit ihm sass von 2005 bis 2013 ein Intellektueller und Theologe von Weltformat auf dem...
Auf Platz 2 hinter China
Jeder Vierte in Deutschland bezeichnet sich selbst als nicht-religiös oder atheistisch. Das geht aus einer Umfrage in acht Nationen hervor. Nur in...
Steigende Tendenz
Der jährliche Bericht über die religiösen Gemeinschaften Israels ergibt, dass die christliche Bevölkerung um zwei Prozent gewachsen ist. Somit macht...

AKTUELLE NEWS

Benedikt XVI.
Benedikt XVI. war nach 500 Jahren der erste deutsche Papst. Mit ihm sass von 2005 bis 2013 ein Intellektueller und Theologe von Weltformat auf dem Stuhl Petri. Nun ist der Papa Emeritus im Alter von 95 Jahren gestorben.
Benedikt XVI.
Benedikt XVI. war nach 500 Jahren der erste deutsche Papst. Mit ihm sass von 2005 bis 2013 ein Intellektueller und Theologe von Weltformat auf dem Stuhl Petri. Nun ist der Papa Emeritus im Alter von 95 Jahren gestorben.
Leihmutterschaft
«Gebärmutter zu vermieten. Suche: Paar mit Kinderwunsch. Biete: Neun Monate Unterkunft für einen Embryo mit Vollpension. Miete gesamt 12000 CHF.» So könnte die Anzeige einer Leihmutterschaft, die in Europa noch verboten ist, aussehen.
Allianzgebetswoche 2023
Christen sind zur Freude aufgerufen – doch was bedeutet das? Darum geht es in der diesjährigen Allianzgebetswoche vom 8. bis 15. Januar 2023. Livenet veröffentlicht die täglichen Andachten, heute mit SEA-Generalsekretärin Viviane Krucker-Baud.
Auf Platz 2 hinter China
Jeder Vierte in Deutschland bezeichnet sich selbst als nicht-religiös oder atheistisch. Das geht aus einer Umfrage in acht Nationen hervor. Nur in China sind mehr Menschen nicht religiös.
Steigende Tendenz
Der jährliche Bericht über die religiösen Gemeinschaften Israels ergibt, dass die christliche Bevölkerung um zwei Prozent gewachsen ist. Somit macht ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung des Landes rund 1,9 Prozent aus.
Ganz ohne Angst
Locker und in jugendlicher Sprache erzählt Tabea Tacke in «Fearless – 24 mutige Vorbilder aus der Bibel» die Geschichten von zwölf Männern und zwölf Frauen aus dem Buch der Bücher.

Anzeige

Kommentar

Regula Lehmann: Empörung ist billig
Wir befinden uns inmitten der Fastenzeit vor Ostern. Livenet-Kolumnistin Regula Lehmann fastet...

Ratgeber

Zielbewusst und entspannt Gute Vorsätze für 2023
Die ruhigere Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr scheint dazu einzuladen, dass man sich überlegt...