«Gebärmutter zu vermieten. Suche: Paar mit Kinderwunsch. Biete: Neun Monate Unterkunft für einen Embryo mit Vollpension. Miete gesamt 12'000 CHF.» So könnte die Anzeige einer Leihmutterschaft, die in Europa noch verboten ist, aussehen. Ein Gastkommentar.
Bei der Leihmutterschaft trägt eine Frau
ein meist genetisch nicht mir ihr verwandtes Kind aus und übergibt es nach der
Geburt den Bestelleltern. Diese sind selbst nicht in der Lage, ein eigenes Kind
zu bekommen, sei es, weil ein Partner unfruchtbar ist, sei es, weil es sich um
eine homosexuelle Beziehung handelt. Was auf den ersten Blick altruistisch
scheint, weil es verzweifelten Paaren ihren Wunsch erfüllt, ist in Wahrheit ein
höchst problematischer Handel – auf Kosten der Kinder und Leihmütter.
Die
Würde der Frau – unantastbar?
Kann man eine Mutter ausleihen? Noch vor
ein paar Jahrzehnten wäre diese Frage undenkbar gewesen. Oft aus finanzieller
Not heraus lassen sich heute jedoch unzählige Frauen zum Brutkasten
degradieren, der zwar seine körperlichen Funktionen zur Verfügung stellen, aber
auf keinen Fall eine emotionale Bindung zu dem Kind aufbauen darf, das unter
ihrem Herzen heranwächst. Dass dies – ebenso wie die Trennung vom Kind nach der
Geburt – die Neigung zu postnataler Depression verstärkt, ist nachvollziehbar.
Der Embryo wird zuvor künstlich im Labor
erzeugt. Ei- und Samenzelle können dabei von Bestelleltern stammen, können aber
auch jeweils gespendet worden sein. In diesem Fall hätte das Kind dann bis zu
fünf Elternteile. Die Eizellenspende ihrerseits birgt unter Umständen lebensbedrohliche
Gefahren für eine Frau in sich. Da durch hohe Dosen von Hormonen wesentlich
mehr Eizellen als sonst zur Reifung gebracht werden sollen, kann es zu einer
Überreaktion des Körpers kommen, die als «Hyperovulationssyndrom» bezeichnet
wird und von allgemeinem Unwohlsein über Wasseransammlungen im Bauchraum bis
hin zu Schlaganfällen reichen kann.
Zudem weist eine Schwangerschaft mit
fremder Eizelle ein fünffach erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen auf im
Vergleich zu einer spontanen, weiss Susanne Kummer vom österreichischen
Institut IMABE (Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik). Die
Ethikberaterin machte an einem Online-Vortrag der Stiftung Zukunft CH vom 25.
Oktober 2022 klar: «Laut einer US-Studie aus dem Jahr 2019 kam es bei 30
Prozent der untersuchten Schwangerschaften mit einem genetisch fremden Kind zu
Noteinlieferungen auf die Intensivstation, akuten Bluttransfusionen und
ungeplanten Gebärmutterentfernungen.»
Die
Würde des Kindes – vernachlässigbar?
Auch das Kind wird degradiert zur
bestellten Ware, die einer Qualitätskontrolle unterzogen wird. Bereits vor dem
Einsetzen in die Leihmutter wird der Embryo auf genetische Krankheiten
untersucht. Der Vertrag zwischen Leihmutter und Bestelleltern kann die
Verpflichtung zur Abtreibung beinhalten, wenn das Ungeborene eine Behinderung
aufweist. So wird die Schwangerschaft vom natürlichen Prozess, der auf eine
enge Bindung hin geordnet ist, zum Gegenstand eines vertraglich geregelten
Handels.
Sexualität und Fortpflanzung werden mit
der Leihmutterschaft bedenklich entkoppelt. Die Grenzen der Biologie werden
überschritten und die gesellschaftliche Definition von Familie immer
verwaschener: «Familie ist da, wo Personen zusammenleben und gemeinsam den
Alltag gestalten», sagt die TU Dresden. Doch dies übergeht wieder einmal die
Tatsache, dass Kinder, die mithilfe einer Ei- oder Samenspende entstanden sind
und ihre leiblichen Eltern vielleicht nie kennenlernen werden, oft lebenslang
unter Identitätsproblemen leiden. Das Verbot der Leihmutterschaft ist also
sowohl mit Blick auf das Kindeswohl als auch auf die Würde der Frau mehr als
berechtigt und darf nicht deshalb geändert werden, weil man sich heute ein
«Recht auf ein Kind» einbildet.
Meghan und Harry sorgten mit einer «Netflix»-Doku für mächtig Wirbel. Die Autorin und «Woman Alive»-Chefredaktorin Tola Doll Fisher machte sich dazu...