Soll die Schweiz islamische Armeeseelsorger haben? Der Nationalrat will
diese Möglichkeit mit einem Entscheid vom 13. März 2019 weiter offen
halten. Bis Ende 2017 war dies aufgrund des vom Bundesrat verordneten
«Dienstreglement der Schweizer Armee» nicht möglich.
Wer soll Schweizer Soldaten seelsorgerlich beistehen können?
«Die
seelsorgerische Betreuung obliegt den evangelisch-reformierten und
römisch-katholischen Armeeseelsorgern», hiess es in Artikel 64. Seit 1.
Januar 2018 formuliert das Dienstreglement die Armeeseelsorge offener:
«Die seelsorgerische Betreuung liegt in der Verantwortung der
Armeeseelsorger.» Diese werden nicht weiter nach Religionszugehörigkeit
definiert.
Vielerorts bestehen Ängste vor einer Islamisierung in der Armee.
Unterschiedliche Ansichten herrschen, wie der Reglementssatz «Die
Angehörigen der Armee haben das Recht auf seelsorgerische Betreuung»
nicht-diskriminierend umgesetzt werden kann. Aktuell werden nur
Armeeseelsorger aus den Landeskirchen rekrutiert.
Islamistischen Proselytismus verhindern
Der Walliser Nationalrat Jean-Luc Addor scheiterte nun im Nationalrat
mit seiner parlamentarischen Initiative «Keine muslimischen
Armeeseelsorger in unserer Armee». Die steigende Zahl muslimischer
Armeeangehöriger sowie verunsichernde Aussagen des Armeechefs und des
Chefs der Armeeseelsorge hätten ihn zu diesem Vorstoss geführt,
begründete er in der Debatte. Die Änderung im
Dienstreglement habe seine Befürchtung noch bestärkt. Er wolle nur den
Ist-Zustand im Gesetz festschreiben, dass die Armeeseelsorge den
Landeskirchen vorbehalten sei. Es gehe darum, die Wurzeln und
Traditionen des Landes zu bekräftigen. Der Bundesrat habe auf eine
frühere Anfrage hin nicht gesagt, wie man sich der Loyalität von
islamischen Seelsorgern versichern und wie man die Entwicklung von
Herden eines islamistischen Proselytismus verhindern könne.
Der Berner Nationalrat Erich von Siebenthal verwies auf die
Veränderungen durch die Migration, in der Schweiz wie in Deutschland.
«Die Armeeseelsorger der herkömmlichen Kirchen haben als Grundlage die
Bibel, und diese hat nicht dieselbe Zielsetzung wie der Koran», mahnte
er. Das Ziel des Islams sei klar die Weltherrschaft, mit seinem
Rechtssystem, auch wenn man das nicht gerne höre. Was weltweit an
zahlreichen Beispielen sichtbar sei, könne auch in der Armee schleichend
stattfinden. Diese Risiken seien mit weiteren Abklärungen zu prüfen und
deshalb sei der Vorlage zuzustimmen.
Diskriminierung verhindern
Die französischsprachige Kommissionssprecherin Lisa Mazzone sah
jedoch im Vorstoss von Jean-Luc Addor eine Botschaft des Ausschlusses
anderer Religionsangehöriger. Es gebe keine Unterkategorien von
Armeeangehörigen. Die Initiative gebe zu verstehen, dass gewisse
Soldaten legitimer seien als andere. Die Bundesverfassung lasse aber
keine Diskriminierung aufgrund der Religion zu. Die Armee arbeite für
Angehörige anderer Religionen aktuell mit externen Personen zusammen.
Länder wie Österreich, Frankreich und Grossbritannien hätten aber
bereits Rabbiner und Imame in ihrem Seelsorgedienst. Beat Flach fügte
ebenfalls im Namen der Kommission hinzu: «In der Begründung wird zwar
nur auf den Islam verwiesen, aber natürlich wären auch alle anderen
Religionen betroffen, so z. B. jüdische Angehörige unserer Armee». Es
sei «unerheblich, welchen religiösen Hintergrund ein Armeeseelsorger
hat. Vielmehr muss er ein Mensch sein, der in der Lage ist, zuzuhören
und mit dem Angehörigen der Armee zu sprechen.»
Mit 102 zu 67 Stimmen bei neun Enthaltungen lehnte der Rat die
Initiative Addors ab. Die beiden EVP-Vertreter Nick Gugger und Marianne
Streif sowie der Methodist Philipp Hadorn (SP) stimmten gegen die
Vorlage. Der andere Methodist, Eric Nussbaumer (SP), war abwesend.
Die Stimme des höchsten Armeeseelsorgers
Der höchste Armeeseelsorger Stefan Junger hatte sich schon 2017 in
einem NZZ-Interview offen für eine Öffnung der Armeeseelsorge für
islamische Geistliche geäussert. «Diese Geistlichen müssen aber einen
Schweizer Pass haben, damit wir sie in Uniform stecken können»,
schränkte er ein. «Wir wollen Leute, die selber eine militärische
Ausbildung durchlaufen haben. Ohne diese Erfahrungen können sie den
Soldaten kaum helfen. Weiter sollten solche Geistliche mit Vorteil in
der Schweiz theologisch geschult worden sein und vor allem mit den
hiesigen Gebräuchen vertraut sein. Sie müssen auch in einer völlig
offenen Form mit allen Armeeangehörigen zusammenarbeiten wollen.»
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