Pizza-Anbieter gewährt Vergünstigung bei Gottesdienstbesuch
Steven Rose liebt Jesus und Pizzas. Deshalb bietet der Besitzer von «Bailey's Pizza» am Sonntag Gottesdienstbesuchern einen Rabatt von zehn Prozent. Nun protestieren Atheisten.
Aktion eines Pizzabesitzers in Amerika: 10% Rabatt bei Gottesdienstbesuch.
Wer am Sonntagmittag bei «Bailey's Pizza» ein Bulletin aus dem
Morgengottesdienst vorlegt, erhält seine Pizza um zehn Prozent
günstiger.
Warnbrief eines Atheisten
Ein prominenter Atheist verschickte nun einen Warnbrief. Der Rabatt
sei ungesetzlich, weil sich Atheisten nicht dafür qualifizieren können (anm. d. Red.: Selbstverständlich dürfen auch Atheisten einen Gottesdienst besuchen, womit sie für den zehn Prozent-Rabatt qualifiziert wären).
«Gott ist das Zentrum unseres Lebens», steht an der Wand der Pizzeria
in Searcy im US-Bundesstaat Arkansas. Der Discount rief dann die
«Freedom From Religion Foundation» (FFRF) auf den Protest-Plan, die das
Zivilrecht von 1964 verletzt und die eigenen Mitglieder diskriminiert
sieht. Gleich welche Herkunft jemand hat, welche Hautfarbe und welche
Religion, alle Menschen müssen gleich behandelt werden, macht die
Organisation geltend.
Sogar eine Bombendrohung
Bailey's Pizza
Steven
Rose kontert und hält fest, dass das Gemeindebulletin niemandem
verbiete, im Restaurant zu essen. «Niemand wird ausgeschlossen. Und es
ist nicht für eine spezifische Kirche gedacht. Es ist ein anderer Weg,
Kunden zu gewinnen und dafür zu sorgen, dass sie sich willkommen
fühlen.» Auch sei es nur eines von mehreren Spezialangeboten. Es gäbe
auch solche für Studenten, Lehrer, Militär, Polizei und Senioren. «Die
FFRF hat daraus eine hässliche Sache gemacht.»
Auf Facebook erhielt «Bailey's Pizza» etliche üble Rückmeldungen, darunter sogar eine Bombendrohung.
Anti-Diskriminierungsgesetz nicht verletzt
Inzwischen haben Anwälte der FFRF klargemacht, dass der Rabatt
rechtens ist. «Bailey's schickt keine Kunden weg. Auch bietet die
Pizzeria Menschen, die den Glauben nicht teilen, keinen minderwertigen
Service. Es werden verschiedene Promotionen ausgeübt, um Kunden auf das
Restaurant aufmerksam zu machen. Das Anti-Diskriminierungsgesetz wird
nicht verletzt.»
Die Mehrheit der Reaktionen sind zudem positiv. Manche Kunden sind sogar aus anderen Bundesstaaten angereist.
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