Für Diskussionen in Deutschland sorgt ein geplantes Gesetz, das die gewerbsmässige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen soll. Die Bundesregierung will damit kommerziellen Interessen den Boden entziehen.
Der neue Paragraph 217 StGB soll im ersten Absatz lauten: «Wer absichtlich und gewerbsmässig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.» Der zweite Absatz stellt dagegen «nahe stehende» Personen und Verwandte, die einem Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen, straffrei.
Lebensrechtler üben scharfe Kritik an dem Vorhaben. Sie fordern, dass jede Art von organisierter Beihilfe zur Selbsttötung bestraft wird. Zudem sei der Titel des Gesetzentwurfs irreführend. Denn nach Absatz zwei könnten «nahe stehende Personen – also auch zahlreiche gemeinnützige Sterbehilfe-Vereine – künftig straffrei Hilfe zur Selbsttötung gewähren», erklärte die Sprecherin der neuen Initiative «Solidarität statt Selbsttötung», Christiane Lambrecht gegenüber idea.
Nach ihren Worten ist der in dem Gesetz enthaltene Begriff der «nahe stehenden Person» äusserst schwammig: «Das kann ein Arzt sein, eine Pflegekraft, der Nachbar, ein Freund oder der freundliche Herr und die freundliche Dame vom Sterbehilfeverein.» Durch das Gesetz sei deshalb ein «Dammbruch zur organisierten aktiven Sterbehilfe zu befürchten».
Die Initiative will durch «öffentlichkeitswirksame Aktionen» und Gespräche mit Bundestagesabgeordneten verhindern, dass der Gesetzentwurf beschlossen wird.
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