Schon im alten Persien gab es Schutz für Ungeborene
Gemäss einer Studie der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Shiraz Universität im Iran gab es bereits im alten Persien strenge Gesetze gegen Abtreibung. Zudem wurden werdende Mütter und ungeborenes Leben gesetzlich geschützt.
Fötus auf Ultraschallbild
Die Studie trägt den Titel «Untersuchung antiker Abtreibungsgesetze – Das Persische, Griechische und Römische Reich im Vergleich» und setzt sich mit dem Thema ungeborenes Leben und Schwangerschaftsabbruch in verschiedenen Kulturen auseinander.
Demnach wurde im Neupersischen Reich der Sassaniden (224 - 651 n. Chr.) ein Fötus als lebender Mensch angesehen, gleichwertig wie jeder andere Mensch. Abtreibung wurde als «Durchtrennung der Lebenswurzel und des wichtigsten Segen Gottes» gesehen und als schwere Obszönität verurteilt. Nach dem Gesetz im antiken Persien wurde ein Schwangerschaftsabbruch einem willentlichen Mord gleichgesetzt. Ärzte und Priester verurteilten die Tat gleichermassen. Bei einer Abtreibung wurden Vater, Mutter und durchführende Person mit dem Tode bestraft, unabhängig davon, unter welchen Umständen die Zeugung stattgefunden hat.
Gesetze zum Schutz von Mutter und Kind
Um Fötus und Mutter zu schützen, gab es gesetzlich vorgeschrieben eine Person, die sich während der gesamten Schwangerschaft um Mutter und Kind kümmern sollte. Zusätzlich waren der Vater des Kindes und die Familie der werdenden Mutter verpflichtet, sich um das Wohlergehen zu sorgen.
Wenn der Vater oder die Familie zum Zeitpunkt der Geburt verhindert waren, war laut Gesetz der Nachbar verpflichtet, bei der Entbindung zu helfen.
Schon zur Zeit des Achämidenreiches (550 - 330 v. Chr.) gab es spezielle Gesetze zum Wohl von Mutter und Neugeborenen. So wurde die neue Familie beispielsweise fünf Monate lang mit Lebensmitteln vom Staat versorgt.
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