Von der Empfängnis bis zum Tod haben alle Menschen Anspruch auf Anerkennung ihrer Würde. Eine internationale Gruppe von Juristen und Lebensrechtlern unterstreicht in einem Papier, dass es kein Recht auf Abtreibung gibt.
Die Verfasser haben sich in San José, der Hauptstadt Costa Ricas, getroffen. Die neun San José-Artikel halten das Recht auf Leben fest und betonen die unveräusserliche Menschenwürde. Die verschiedenen Stufen der embryonalen Entwicklung änderten nichts am Konsens der Wissenschaft, dass an jedem Punkt «jedes Individuum ein lebendes Glied der Gattung Mensch ist».
Die Lebensrechtler, unter ihnen Lord Nicholas Windsor, der Neffe der Queen, und prominente Juristen, stellen sich gegen Versuche im Raum der UNO, das Recht auf Abtreibung als ein Element des Völkerrechts hinzustellen. «Es gibt kein Recht auf Abtreibung nach internationalem Recht, weder durch vertragsmässige Verpflichtung noch gemäss internationalem Gewohnheitsrecht.» Kein UN-Abkommen könne als Basis für ein Recht auf Abtreibung herangezogen werden.
«Falsche Behauptungen zurückweisen»
Das CEDAW, das UN-Komitee, das die Umsetzung der Konvention zur Aufhebung der Diskriminierung von Frauen überwacht, habe Regierungen angewiesen, ihre Abtreibungsgesetze zu ändern. Dazu habe das CEDAW jedoch gar nicht das Recht, schreiben die Autoren der San José-Artikel. Die Staaten seien zu nichts verpflichtet. Behauptungen von internationalen Körperschaften und NGOs, Abtreibung sei ein Menschenrecht, «sind falsch und müssen zurückgewiesen werden».
Dem Druck widerstehen
So könne auch kein Recht auf Zugang zu Abtreibung geltend gemacht werden, schreiben die Lebensrechtler. Vielmehr sollten Staaten Vertragsbestimmungen, die das Recht auf Leben garantieren, zum Anlass für den wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens nehmen. Die Autoren der San José-Artikel appellieren an die Regierungen und Zivilgesellschaften, dem Druck zur Legalisierung oder straflosen Hinnahme von Abtreibung zu widerstehen.
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