Burkaverbot abgesegnet

Was das Strassburger Urteil für die Schweiz bedeutet

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Die Rechtmässigkeit eines Burkaverbots in Frankreich wird auch die Debatte über ein Verhüllungsverbot in der Schweiz beeinflussen. Davon ist die Luzerner Zeitung überzeugt.

Am 22. September 2013 hat das Tessin mit 65,4 Prozent einem Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum zugestimmt. Es war ein Erfolg für Giorgio Ghiringhelli, der als politischer Einzelkämpfer der Bewegung Il Guastafeste (Spielverderber) die Volksinitiative im Alleingang lanciert hatte. Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs gibt ihm nachträglich Recht. Denn der neue Verfassungstext orientiert sich am Verbot der Ganzkörperverhüllung, wie sie in Frankreich im April 2011 in Kraft getreten und jetzt von Strassburg gestützt worden ist.

Verfassungsartikel muss Parlamentsdebatte überstehen

Das Srassburger Urteil erhöht die Chancen, dass das eidgenössische Parlament die neue Tessiner Verfassungsnorm gewährleistet. Bisher haben sowohl der Bundesrat als auch das Parlament in Bern entsprechende Vorstösse für ein Verbot der Ganzkörperverhüllung stets mit dem Verweis auf die Religionsfreiheit und die extrem niedrige Zahl vollverschleierter Frauen im öffentlichen Raum zurückgewiesen. 2015 wird der Tessiner Entscheid im National- und Ständerat debattiert.

In ihrer Begründung kamen die Strassburger Richter zum Schluss, dass die Burka eine Barriere zwischen ihrer Trägerin und der Umwelt errichte und damit das Gefühl des Zusammenlebens in einer Gesellschaft verhindere. Das Verbot sei daher angemessen. Es verstosse auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, da es lediglich auf die Tatsache der Verschleierung des Gesichts ziele und nicht auf die religiösen Gründe dafür.

Ein Verbot und fast keine Betroffenen

Allerdings wird das Verbot im Tessin als Sicherheitsmassnahme begründet, denn die Gesichtsverhüllung bedeute ein Sicherheitsrisiko. Doch gerade dies kann im Tessin in Frage gestellt werden. Denn bei einer Kontrolle könnte der Schleier abgenommen werden, und verschleierte Frauen gibt es im Tessin auch kaum. Der Zürcher Staatsrechtler Urs Saxer hat daher darauf hingewiesen, dass die Orientierung am französischen Vorbild nicht bedeute, dass ein Schweizer Verbot von Strassburg zwingend akzeptiert werde.

Auch im Parlament wird es darauf ankommen, wie stark die Vollverschleierung als gesellschaftlich relevantes Problem in der Schweiz anerkannt wird. Sollte das Tessiner Verbot geschützt werden, dürfte bald auch eine Volksinitiative für ein nationales Burkaverbot lanciert werden, meint dazu Gerhard Lob, Tessin-Korrespondent der Luzerner Zeitung.

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Datum: 06.07.2014
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / NLZ

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