Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat am 9. Juni entschieden, dass es kein «Menschrecht» auf eine gleichgeschlechtliche Ehe gibt. Was Familienschützer als «historisches Urteil» begrüssen, wird von Medien weitgehend verschwiegen.
«Das wichtigste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit vielen Jahren» nennt Andreas Unterberger, ehemaliger Chefredakteur der österreichischen Tageszeitungen Die Presse und Wiener Zeitung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Dennoch werde es von den Medien verschwiegen. «Aus Dummheit oder Absicht?», fragt Unterberger. «Das Urteil ist jedenfalls historisch.»
Der EGMR hatte sich mit dem Fall der beiden französischen Homosexuellen Stéphane Chapin und Bertrand Charpentier zu befassen. Mit seinem Urteil hob der EGMR die «Ehe» der beiden Franzosen auf, die der Grünen-Politiker Noël Mamère 2004 als Bürgermeister von Bègle vollzogen hatte. Diese Inszenierung wurde allgemein als politische Provokation wahrgenommen, weil sowohl die «Ehemänner» als auch der Grünen-Bürgermeister wissentlich gegen die Rechtslage verstiessen.
Chapin und Charpentier wollten ihre «Eheschliessung» in das französische Personalregister eintragen lassen und zogen dafür vor Gericht und durch alle Instanzen, bis sie schliesslich vor dem EGMR in Strassburg endeten. Weiter geht es nicht mehr. Bereits in Frankreich hatten sie Unrecht bekommen; ihre «Eheschliessung» war annuliert worden, was von Strassburg nun, gewissermassen von höchster Stelle, bestätigt wurde. Der EGMR urteilte, dass das Paar mit der Annullierung der Ehe weder wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert wurde, noch damit gegen das Recht auf Eheschliessung oder der Achtung des Privat- und Familienlebens verstossen wurde.
Bisherige Rechtsprechung bestätigt
Der EGMR wies darauf hin, dass die Europäische Menschenrechtskonvention «das traditionelle Konzept der Ehe verankert, nämlich die Lebensgemeinschaft von einem Mann und einer Frau». Das Gericht bestätigte, dass die einzelnen Länder frei darin bleiben sollen, die Ehe für andere Formen des Zusammenlebens als die heterosexuelle Partnerschaft zu öffnen oder eben nicht. Wenn einzelne europäische Länder die Ehe für homosexuelle Paare öffneten, seien andere nicht in gleicher Weise dazu verpflichtet. Bereits 2010 hatte der Gerichtshof eine ähnliche Klage aus Österreich abgewiesen.
Der EGMR ist Teil der 1953 in Kraft getretenen Europäischen Menschenrechtskonvention. Er ist älter als die EWG (1957), die EG (1993) und erst recht die EU (2007) und hat mit dieser nichts zu tun.
Mit der Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofs wird der Argumentation, dass es ein Menschenrecht auf die homosexuelle Ehe gebe (was von linker und liberaler Seite immer wieder konstatiert wird), der juristische Boden entzogen. Die Entscheidung des EMGR erfolgte einstimmig, was auf längere Zeit eine Änderung seiner Position unwahrscheinlich macht.
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