Transplantationen

Ständerat verwirft Widerspruchslösung

Der Ständerat hat am 28. November einen Wechsel zur Widerspruchslösung abgelehnt. Damit könnten Organe entnommen werden, sofern sich eine Person vor dem Tod nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat. Der Schweizerische Kirchenbund stimmt dieser Entscheidung zu, plädiert aber dafür, die Organspende als Akt der Barmherzigkeit zu betrachten.

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Herztransplantation
Bei der Revision des Transplantationsgesetzes folgte die kleine Kammer ihrer Kommission und entschied mit 24 zu 18 Stimmen, bei der heute geltenden Zustimmungslösung zu bleiben. Gesundheitsminister Alain Berset plädierte dafür, auch in der Schweiz auf konkrete Massnahmen statt auf einen eher theoretischen Systemwechsel zu setzen. Solche hat der Bundesrat im letzten März vorgestellt.

Kernpunkte des Aktionsplans «Mehr Organe für Transplantationen» sind Koordinationspersonen auf allen Ebenen, verbindliche Spendenprozesse in allen Spitälern, der Aufbau einer nationalen Stelle sowie die Information der Bevölkerung. Erste konkrete Schritte versprach Berset noch für dieses Jahr.

Der Bundesrat hatte sich unter anderem aufgrund eines Berichts der Nationalen Ethikkommission für Humanmedizin für dieses Vorgehen entschieden. Das Gremium hatte sich gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen, insbesondere wegen einer möglichen Gefährdung der Persönlichkeitsrechte.

Kirchenbund: Ein Akt der Barmherzigkeit, keine moralische Pflicht

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) hat sich bereits im Oktober 2011 zu dem Thema geäussert. In einer Stellungnahme erklärte der Kirchenbund, dass die Knappheit von Spenderorganen den Betroffenen und ihren Angehörigen häufig eine unerträgliche Lebenssituation zwischen Hoffen und Bangen zumute. Und niemand wisse, ob er nicht auch einmal zu dieser Gruppe der Wartenden und Hoffenden dazugehören wird. Deshalb unterstütze der Kirchenbund das solidarische Engagement von Politik und Medizin, die Bevölkerung für dieses Problem zu sensibilisieren.

Zugleich betone er, dass die Organspende freiwillig sei und keine Leistung, auf die es einen Anspruch gäbe. Das Christentum fasse diese Form von solidarischer Zuwendung unter den Begriff der Barmherzigkeit. Organspende sei ein Akt der Barmherzigkeit und keine moralische Pflicht. Jeder Mensch müsse frei sein in der Entscheidung, ob er seine Organe spenden möchte oder nicht. Politik und Medizin sollten sich konsequent jedem moralischen und rechtlichen Druck enthalten. Es gebe keine Rechenschaftspflicht gegenüber der Gesellschaft im Blick auf den eigenen Leib. Aber es gebe wichtige ethische Gründe, warum Bürgerinnen und Bürger sich wechselseitig das verbindliche Nachdenken und Urteilen über die Organspende zumuten sollten.

Vom Tisch ist das Thema aber noch nicht. Der Nationalrat dürfte sich in der nächsten Session mit dem Transplantationsgesetz befassen und die Frage dabei neu aufwerfen.

Stellungnahme des SEK

Datum: 02.12.2013
Quelle: Livenet / ref.ch

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