Zertifikatspflicht in Kirchen

Freikirchen.ch möchte Gottesdienste ohne «3G» ermöglichen

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Eingangskontrolle einer Kirche (Bild: Unsplash)
Trotz den Bedenken der Freikirchen soll ab dem 13. September eine Zertifikatspflicht für Gottesdienste mit über 50 Personen gelten. Die Landeskirchen tragen die Ausweitung der Zertifikatspflicht mit, kritisieren jedoch die Abdankungsordnung.

Gemeinsam mit anderen Verbänden aus dem christlichen Bereich hat der Dachverband Freikrichen.ch versucht, gegen die Zertifikatsplficht für religiöse Veranstaltungen vorzugehen. Dennoch informierte der Bundesrat am 8. September, dass ab dem 13. September eine Zertifikatspflicht für religiöse Veranstaltungen ab 50 Personen gilt. Momentan prüfe der Dachverband eine Klage.

Bundesrat Alain Berset erklärt dazu vor den Medien, es ginge darum, die Spitäler zu schützen und ein mehr oder weniger normales Leben zu ermöglichen. Für ihn «stelle sich einmal mehr die Frage, welche Verantwortung der Bundesrat übernehmen müsse, damit nicht noch mehr Menschen krank werden», berichtet kath.ch. «90 Prozent der Corona-Patienten auf der Intensivstation sind ungeimpft und zwischen 30 und 60 Jahre alt».

Spannungsvolle Situation

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Peter Schneeberger
Peter Schneeberger erklärt in einer Medienmitteilung den Standpunkt des Dachverbands: «Der Gottesdienstbesuch ist ein elementares Ereignis für Christen. Er ist gleichermassen eine individuelle, leibliche und geistliche wie auch gemeinschaftsorientierte Erfahrung. Mit der Zertifikatspflicht gewähren wir zwar für die Gottesdienste eine grosse Sicherheit, die jedoch auch in individuelle Entscheide eingreift. Die Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, ist eine individuelle Ermessensfrage. Wir achten diesen Entscheid, obwohl der Dachverband Freikirchen.ch die Impfung empfiehlt. Unsere Konzentration liegt auf dem Verkünden der heilsamen Botschaft Jesu und auf Gottesdiensten, in denen wir Gott ehren und seine erlebbare Präsenz in der Gemeinschaft suchen.»

Vorwärts gehen

Trotzdem sei klar, dass ziviler Ungehorsam kein praktikables Vorgehen gegen die Zertifikatspflicht sei. Somit plädiert der Dachverband Freikirchen.ch dafür, dass die Pflicht bis auf Weiteres mit Augenmass umgesetzt wird. Dazu soll am 13. September ein neues Schutzkonzept für Freikirchen erscheinen, das sich an der Weisung des Bundesrats orientiert.

Für die Zukunft sollen Kirchengemeinden jedoch eine Möglichkeit finden, leibliche Gottesdienste ohne die 3G-Regel durchzuführen. Mögliche Ideen wären Zweitgottesdienste, Freiluftgottesdienste, Hauskreise oder Live-Übertragungen in andere Räume. Freikirchen.ch ist hier auf das Mitdenken aller Christinnen und Christen angewiesen und hat deshalb einen Ideenpool erstellt.

Landeskirche unterstützt Zertifikatspflicht

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Ein katholischer Gottesdienst während der Pandemie
Die Evangelisch-reformierte Kirche (EKS) und der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hingegen unterstützen die vom Bundesrat am Mittwoch vorgestellten, weiterführenden Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie.

Wie die EKS in ihrer Medienmitteilung vom 8. September 2021 schreibt, erachtet sie «die Anhebung der zertifikatsfreien Grenze für Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen auf fünfzig Personen als Ergebnis der Einwirkung der Landeskirchen im Rahmen der Vernehmlassung. Die steigenden Zahlen von Corona-Infektionen und Hospitalisationen deuten auf eine vierte Welle der Pandemie hin».

Man sehe sich in der Pflicht, «in dieser herausfordernden Lage für alle Menschen auch weiterhin offene und sichere Gottesdienste feiern zu können. Sie würden alles Mögliche unternehmen, damit sich die Teilnehmenden an Gottesdiensten nicht anstecken».

Auch Abdankungen einbeziehen

Jedoch kritisieren die Landeskirchen, dass Abdankungen und Bestattungsrituale, nicht generell vom Zertifikatserfordernis ausgenommen sind. «Die Möglichkeit, gemeinsam zu trauern und Abschied zu nehmen sei ein wesentliches Element der persönlichen und gesellschaftlichen Bewältigung von Krisensituationen», heisst es weiter in der Mitteilung der Landeskirchen. Sie wollen sich weiterhin aktiv beim Bundesrat dafür einsetzen.

Sachbezogene Kommentare zu diesem Text sind erwünscht, wir bitten aber, auf persönliche Angriffe gegen unsere Autorinnen und Autoren zu verzichten.

Zum Thema:
Bundesrat entscheidet am 1.9.: Freikirchen zertifizieren keine Gottesdienst-Teilnehmende
Verstoss gegen Religionsfreiheit: Covid-19-Eingangskontrolle für Schweizer Freikirchen keine Option
Corona-Massnahmen: 3G-Regel in Deutschland gilt nicht für Gottesdienste

Datum: 09.09.2021
Autor: Hanna Krückels / Georges Scherrer
Quelle: Livenet / kath.ch / Freikirchen.ch

Kommentare

Daß «90 Prozent der Corona-Patienten auf der Intensivstation sind ungeimpft und zwischen 30 und 60 Jahre alt» wahr ist bezweifle ich. Denn vielmehr gibt es anonyme Berichte von Pflegepersonal, daß die Intensivstationen von G e i m p f t e n belegt sind, sie jedoch Stillhaltevereinbarungen dazu unterschreiben mußten! Die Gemeinde hat auch die Aufgabe, Lügen aufzudecken: "und habt nicht Gemeinschaft mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis; deckt sie vielmehr auf." Epheser 5.11
Ziviler Ungehorsam ist durchaus eine Option, wenn es um die Einschränkung von Religionsfreiheit geht. Die 2000 Jahre alte Geschichte der christlichen Kirche lehrt uns dies eindrücklich.
Was sind die Kirchenleute für Heuchler. Die sollen vom Bundesrat die Wahrheit einfordern und sich dann deren Beschlüsse unterstellen. Was sind Beschlüsse Wert, die auf verlogenen Zahlen basieren? Wir wissen, dass die Zahlen gefälscht sind. In unserer Kirche gibt es Schwestern, die in den IPS arbeiten und was die uns berichten, will uns nicht gefallen. Wie uns auch die Beschlüsse des Bundesrates nicht gefallen.

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