EU-Parlament

Das Kreuz mit Belgien und Strassburg

Belgien und Frankreich stehen im Zentrum von Kreuz- und Kruzifixfragen. In Strassburg (F) vertagte das EU-Parlament eine Abstimmung über das umstrittene Kruzifix-Urteil in Italien. Belgien überlegt, religiöse Symbole - auch Kreuze - aus Friedhöfen zu verbannen.

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Europäisches Parlament in Strassburg
Eine private Klägerin erwirkte vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Verbot von Kruzifixen in italienischen Schulzimmern. Sie werde dadurch in ihrer religiösen Freiheit verletzt. Ein Sturm der Entrüstung rauschte durch das katholische Italien, allen voran auf den Hinterbeinen stand Staatschef Silvio Berlusconi, der auf das Urteil pfiff. Ein Entscheid im EU-Parlament zu diesem Urteil wurde nun am 17. Dezember vertagt, verschiedene Eingaben lagen zur Abstimmung vor.

Identität

Die christdemokratische EVP-Fraktion hob die Religionsfreiheit als Grundwert hervor. Dazu gehöre die Freiheit der Mitgliedstaaten, religiöse Symbole an öffentlichen Orten auszustellen. Dies solle dann geschehen können, wenn diese Symbole die Tradition und die Identität ihres Volkes sowie einen der Einheit dienenden Aspekt einer nationalen Gemeinschaft darstellen.

Grüne und Linke plädierten dafür, Staat und Kirche stärker zu trennen. Sie unterstrichen, es solle nicht zwingend vorgeschrieben sein, religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden anzubringen.

Der Menschenrechtsgerichtshof, eine Institution des Europarats, hatte Anfang November das Anbringen von Kruzifixen in staatlichen Schulen in Italien als Verstoss gegen die Religions- und Bildungsfreiheit eingestuft. Gegen dieses Urteil will Italien vor der Grossen Kammer Revision einlegen, schreibt die Nachrichtenagentur Kipa.

Belgien gegen Kreuze

Laut der Zeitschrift «Pro» sieht ein neuer belgischer Gesetzesentwurf eine stärkere  Trennung von Kirche und Staat vor. Religiöse Symbole sollen aus allen öffentlichen Einrichtungen verbannt werden, was auch für Kreuze auf Friedhöfen gelten würde. Sie dürften nicht mehr an zentraler Stelle oder im Eingang stehen, etwa als Gedenkkreuz oder Friedhofssymbol. Einzig auf individuellen Gräbern und Kirchturmspitzen dürften sie noch stehen.

Kopftücher wären ebenso verboten, so «Pro», wie Marienbilder oder Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden. Zudem soll das Lied «Grosser Gott wir loben Dich», in der Brüsseler Kathedrale zum Nationalfeiertag am 21. Juli nicht mehr gesungen werden. Immerhin: Kirchen dürften ihre Kreuze auf der Spitze behalten, wenn es zu dem Gesetz kommt. Sie gelten als Privatbesitz. Schwierig könnte es für Geistliche werden, die bisher aus Staatsgeldern bezahlt wurden. Laut der Tageszeitung «Nürnberger Nachrichten» wäre das nach neuem Gesetz unzulässig.

Datum: 19.12.2009
Autor: Daniel Gerber
Quelle: Livenet.ch

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