Medizin an der Grenze

Embryonen schon vor der Einpflanzung prüfen?


Deutsche Wissenschaftler empfehlen dem Bundestag eine kontrollierte Zulassung der verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID). Damit würde das technische Erzeugen von Babies mit erwünschten Eigenschaften gefördert.


Bei der PID werden künstlich befruchtete Embryonen auf Gendefekte untersucht, bevor man sie in die Gebärmutter einpflanzt. Lassen die Tests Krankheiten oder Behinderungen erwarten, wird der Embryo entsorgt. Die Wissenschaftler argumentieren, PID könne helfen, Abtreibungen zu vermeiden. Auch sollten die Stellung und Entscheidungsfreiheit der Frauen gestärkt werden. Sie hätten ein mit Krankheitsrisiko behaftetes Kind auszutragen; auf ihnen liege die Hauptlast des Pflegens. Dass dabei Embryonen als gesund getestet und dennoch von einer Frau abgelehnt würden, sei gesetzlich möglich. Der Staat könne niemanden zur Schwangerschaft zwingen.

Der deutsche Bundesgerichtshof hatte letzten Sommer entschieden, das geltende PID-Verbot lasse sich nicht länger aufrechterhalten. Begründet wurde dies mit dem medizintechnischen Fortschritt und dem «Wertungswiderspruch» zwischen PID und der späteren Pränataldiagnostik, auf welche die Frau auch mit dem Entschluss zur Abtreibung reagieren könne. Dem Missbrauch der PID für eugenische Zwecke müsse mit klaren Regelungen gewehrt werden. „Die PID darf nicht für staatlich oder gesellschaftlich definierte Ziele verwendet werden, die ausserhalb des Wohls des betroffenen Paares liegen“, heisst es in der Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Halle.

Zum Thema:
Die Leopoldina-Stellungnahme im Wortlaut

Datum: 24.01.2011
Quelle: Livenet.ch / NZZ

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