Embryonentests

Streit um Präimplantationsdiagnostik

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Erlaubt Deutschland Embryonen-Gentests? Die Kluft zwischen den Standpunkten versucht ein Kompromissvorschlag zu überbrücken: Die Präimplantationsdiagnostik (PID) soll nur dann erlaubt werden, wenn die erbliche Belastung der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen würde, dass es zu einer Fehl- oder Totgeburt kommt.

Mit dieser entscheidenden Änderung soll der Gesetzentwurf von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und den Abgeordneten Rene Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) mehr Unterstützung finden. Im Berliner Bundestag herrscht zwischen Gegnern und Befürwortern praktisch ein Patt: Den Verbotsantrag haben bisher 196 Abgeordnete unterzeichnet. Der Antrag für eine begrenzte Zulassung der PID, sollte das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere Erbkrankheit bekommen, hat 216 Unterstützer. Den Gesetzentwurf von Hinz/Röspel/Lammert haben bisher 36 Parlamentarier unterschrieben. 172 Abgeordnete sind noch unentschlossen.

Ein Mittelweg?

Bisher war in dem umstrittenen Gesetzentwurf als Ausnahme auch der wahrscheinliche Tod des Kindes im ersten Lebensjahr vorgesehen. Diese umstrittene Passage werde durch eine entsprechende Änderung nun ersatzlos gestrichen, hiess es. Dadurch könnte sich der Gesetzentwurf zu einem Mittelweg zwischen Zulassung der PID und komplettem Verbot entwickeln. «In der Expertenanhörung im Bundestag hat sich gezeigt, dass das Kriterium des ersten Lebensjahres willkürlich ist», sagte Hinz der «Berliner Zeitung». Durch die Klarstellung werde die Zielrichtung des Antrags noch geschärft: «Es geht um die Lebensfähigkeit des Kindes», betonte die Grünen-Politikerin.

Richter drängen Politik zu Neuregelung

Bei Abgeordneten, die bereits den Antrag für ein PID-Verbot unterschrieben haben, hiess es dem Zeitungsbericht zufolge, nun sei der Gesetzentwurf tatsächlich eine Alternative. Niemand wolle den Eltern schliesslich zumuten, sehenden Auges eine Tot- oder Fehlgeburt erleben zu müssen. Anhänger einer Zulassung der PID hätten signalisiert, bevor es zu einem kompletten Verbot komme, würde man dem Antrag Hinz/Röspel/Lammert zustimmen.

Kirchen: Embryonen schützen

Kirchenvertreter wie der kurhessische Bischof Martin Hein haben sich entschieden für die Beibehaltung des Verbots ausgesprochen. Laut Hein ist sie «nicht vereinbar mit dem biblisch-christlichen Menschenbild». Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch untersucht. Sie war bisher in Deutschland verboten. Eine Neuregelung steht an, weil der Bundesgerichtshof im Juli 2010 das Verbot faktisch aufhob und die PID in bestimmten Fällen für zulässig erklärte.

Datum: 27.06.2011
Quelle: epd

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