Familienpolitik

Note ungenügend für den Familienartikel

Der in die Vernehmlassung geschickte Familienartikel der nationalrätlichen Sozial- und Gesundheitskommission beschränkt sich im Wesentlichen auf die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die EVP verlangt dazu wesentliche Nachbesserungen und Ergänzungen, während die EDU Fundamentalkritik übt und den Verzicht auf den vorgeschlagenen Artikel fordert.
 
Für die EVP ist es mit der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht getan. Ausserdem werde mit der schwammigen Formulierung «Bund und Kantone» nicht klar präzisiert, wer denn die Verantwortung tragen soll. Sie schlägt vor, gemäss dem Subsidiaritätsprinzip die Kantone zu verpflichten und dem Bund die Kompetenz zu geben, Gesetze zu erlassen, wenn die Kantone ihrer Pflicht nicht nachkommen sollten. Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört für die EVP ausserdem, dass Familien, die ihre Kinder selbst erziehen, nicht gegenüber jenen benachteiligt werden, welche familienexterne Angebote beanspruchen. Um dies zu vermeiden, schlägt sie vor, Eltern einen Eigenbetreuungsabzug von 3000 Franken pro Kind und einen Fremdbetreuungsabzug von maximal 6000 Franken zu gewähren. Die EVP setzt sich auch für eine Harmonisierung der Alimentenbevorschussung ein, die von der Minderheit der parlamentarischen Kommisssion verlangt wurde.

Ziel muss eine «umfassende Familienpolitik» sein

Auch gemäss der EVP muss der Familienartikel die Basis für eine umfassende Familienpolitik legen. Damit würde er die Grundlage für weitere Bestimmungen schaffen. Die EVP verlangt hier namentlich die Förderung und Schaffung von mehr Teilzeitstellen – auch von der öffentlichen Hand, einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub sowie die Abschaffung der Ehestrafe bei den Steuern und bei der AHV. Sie setzt sich für das Familiensplitting bei den Steuern ein sowie für das Prinzip «eine Person – eine Rente».

Die EVP erinnert schliesslich an die «sozialpolitisch zwingende» Forderung nach Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien. Eine Forderung die notabene schon seit Jahren von der Familienkommission des Bundes gefordert aber nie ernsthaft vom Parlament diskutiert wurde. Im Kanton Tessin ist sie bereits realisiert.

EDU: Mangelhafte Definition der Familie

Für die EDU beginnt die Auseinandersetzung mit dem Familienartikel bereits beim Familienbegriff. Die Familie lediglich «als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern» zu definieren, wie dies im Bericht zum vorgeschlagenen Verfassungstext geschehe, genüge nicht. Die EDU stellt dazu fest: «Die Familiendefinition in BV-Art. 41 verzichtet bewusst und absichtlich auf die Bezugsbasis einer verbindlichen Lebensgemeinschaft der Eltern und lässt auch Raum für gleichgeschlechtliche Eltern mit Kindern.»

Diese Aktzeptanz der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse bleibe aber nicht ohne Folgen, so die EDU. «Da wäre auch zur Kenntnis zu nehmen, welche Auswirkungen diese veränderten gesellschaftlichen Bedingungen auf die Persönlichkeitsentwicklung psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen  aus Scheidungs- und Patchwork-Familien mit ständig wechselnder Zusammensetzung und Lebensabschnittspartner-Philosophie (LAP) haben», schreibt die EDU.

Keine Disktriminierung der Mütter

Für die EDU sei daher entscheidend, dass die «Ehepartner selbständig über die familieninterne Aufteilung von Erwerbs- und Kinderbetreuungsaufgaben entscheiden können, ohne staatliche Einmischung oder Diskriminierung.» Die Frau müsse das Recht haben, Mutter sein zu dürfen und ihre Kinder selbst zu betreuen, ohne durch Steuer- und Sozialversicherungen wie die Mutterschaftsversicherung benachteiligt zu werden, die nur erwerbstätigen Frauen ausbezahlt werde.

Dies bedeutet für die EDU auch, dass die familienexterne Kinderbetreuung nicht Sache des Staates, sondern der Eltern und der Sozialpartner ist. Zu diesem Zweck sei die Privatinitative in diesem Bereich zu begünstigen und nicht zu behindern, wie das heute geschehe. Die Partei fordert daher den Bund auf, sich vollständig aus dem Aufgabenbereich familienexterne Kinderbetreuung zurückzuziehen, da dies nicht seine Kernaufgabe sei.

Auf diesen Verfassungsartikel verzichten!

Die EDU stellt dazu auch fest, dass die ursprüngliche Parlamentarische Initiative von Norbert Hochreutener primär auf eine wirtschaftliche und finanzielle Entlastung von Eltern mit Kindern und eine Förderung von Bildung und Integration von Kindern und Jugendlichen abzielte und nicht in erster Linie auf einen Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagesstrukturen durch den Bund.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates habe daraus «eine der Gender-Ideologie konforme Vorlage ausgearbeitet, welche primär und fast ausschliesslich auf die staatliche Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit» ziele. Sie fordert daher den Verzicht auf den vorgeschlagenen Verfassungsartikel. Die EDU verlangt schliesslich ein Steuersystem, das die Leistungsfähigkeit der einzelnen Haushalte berücksichtige. Damit werde auch die Ungleichbehandlung von Ehe und Konkubinatspaaren aufgehoben und ein Ehepaarsplitting unnötig.

Datum: 09.04.2011
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / SSF

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