Welttag gegen die Todesstrafe

«Psychische Krankheit ist kein Verbrechen»

Die Schweizer Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (Acat) und die weltweite Koalition gegen die Todesstrafe weisen zum heutigen Welttag gegen die Todesstrafe darauf hin, dass in vielen Staaten psychisch kranke und geistig behinderte Menschen immer noch hingerichtet werden.

Zoom
Das Gefängnis in Louisiana
Trotz verschiedener internationaler Vereinbarungen und nationaler Schutzmechanismen würden nach wie vor psychisch kranke und geistig behinderte Menschen hingerichtet, teilen die Organisationen mit. Die Kampagne läuft unter dem Titel «Psychische Krankheit ist kein Verbrechen – behandeln statt töten».

Todesstrafe in über 50 Staaten in Kraft

Psychisch kranke und geistige behinderte Menschen seien besonders verletzlich und liefen deshalb Gefahr, «aufgrund ihrer leichten Beeinflussbarkeit Geständnisse für gar nicht begangene Verbrechen abzulegen», hält Acat-Schweiz in einer Medienmitteilung fest. Auch seien solche Personen oft gar nicht in der Lage, sich selber wirksam zu verteidigen.

Zwar hält der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe an, wie Acat-Schweiz schreibt; in über zwei Drittel aller Staaten gibt es sie mittlerweile nicht mehr. In 58 Staaten oder Gebieten sei sie jedoch immer noch in Kraft.

Petition an japanische Regierung

Gemäss Acat-Schweiz sind in den letzten Jahren in Japan mehrere geistig beeinträchtigte Menschen hingerichtet worden. Deshalb lanciert die Organisation eine Petition an Japans Regierung. Darin wird diese aufgefordert, dafür zu sorgen, dass keine solchen Todesurteile mehr verhängt und vollstreckt werden.

Acat-Schweiz ermutigt seine Mitglieder und Gruppen, anlässlich des 12. Welttags gegen die Todesstrafe am 10. Oktober 2014 die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren. Auch werden Interessierte eingeladen, sich für Menschen einzusetzen, denen die Todesstrafe droht. Das Netzwerk SOS-Todesstrafe von Acat ermöglicht die Teilnahme an Briefaktionen an die zuständigen Behörden. Über die Schweizer Organisation Lifespark kann ferner mit einer zum Tod verurteilten Person in Briefkontakt getreten werden.

Zur Webseite:
Acat
Lifespark

Zum Thema:
Umstrittene Initiative: «Verbot der Todesstrafe ist nicht zwingendes Völkerrecht»

Datum: 09.10.2014
Quelle: Kipa

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