Scharia in Afghanistan

Wird Ex-Muslim hingerichtet?

Der Afghane Sayed Mossa sitzt seit 31. Mai in Haft, weil er Christ wurde. Er soll ohne Verteidiger vor Gericht kommen. Das Strafgesetzbuch des Landes kennt den Tatbestand des Abfalls vom Islam nicht. Mossa droht das Todesurteil nach dem islamischen Gesetz, der Scharia.

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Kabul. (Foto: Wikipedia, Casimiri)
Sayed Mossa wurde nach der Ausstrahlung eines Fernsehberichts über die Taufe von Muslimen verhaftet. Der Bericht provozierte in Afghanistan empörte Proteste; die Behörden gingen gegen einheimische Christen vor. Die Gerichtsverhandlung gegen Sayed Mossa war laut der US-Organisation International Christian Concern (ICC) auf den 21. November angesetzt. Sie wurde vertagt. Aus Mossas Umgebung verlautete, dass er wegen Abfall vom Islam angeklagt werden soll.

Verhandlung vertagt

Im Land der Taliban hat der Richter die Möglichkeit, auf die Scharia zurückzugreifen, wenn das staatliche Gesetz nichts vorsieht. Der leitende Kabuler Justizbeamte Qamaruddin Shenwari sagte dem Nachrichtensender CNN: «Wenn nach dem Strafgesetzbuch der afghanischen Verfassung nicht beurteilt werden kann, ob eine Tat kriminell ist oder nicht, kann auf das Scharia-Gesetz zurückgegriffen werden. Da hat der Richter freie Hand, zu einem Urteil zu kommen.»

Scharia contra Menschenrechte

ICC weist darauf hin, dass Afghanistan die UN-Menschenrechtserklärung unterzeichnet hat. Sie hält fest, dass niemand für ein Vergehen verurteilt werden darf, das im Land oder international nicht gesetzlich mit Strafe bedroht wird. Aidan Clay von ICC kritisierte, dass der Westen Millionen in den Aufbau der afghanischen Justiz gesteckt habe – und nun ein Unschuldiger nach der Scharia, dem Gesetz der Taliban, gerichtet werden könnte. «Wahrscheinlich wird er aufgefordert, seinen Glauben an Christus zu widerrufen. Seine Antwort wird wohl über sein Schicksal entscheiden – und vor einem Scharia-Gericht dürfte das Urteil Tod lauten.»

ICC fordert Christen auf, bei afghanischen Botschaften ein faires Verfahren mit Beachtung der Menschenrechte für Sayed Mossa zu fordern.

Afghanische Botschaft in Berlin: info@botschaft-afghanistan.de

 

Datum: 25.11.2010
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet.ch

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