Überparteiliches Komitee sagt «Nein zu diesem Zensurgesetz!»
In der Wintersession 2018 hat eine Mehrheit von
National- und Ständerat beschlossen, die Rassismus-Strafnorm um den Begriff der
«sexuellen Orientierung» zu erweitern (Art. 261bis StGB / Livenet berichtete). Dagegen
hat sich ein überparteiliches Komitee gebildet, welches das Referendum gegen
dieses «Zensurgesetz» ergriffen hat.
Am 5. Januar hat die Eidgenössisch-Demokratische Union EDU an ihrer Delegiertenversammlung in Olten beschlossen, das Referendum gegen die Ausdehnung der Rassismus-Strafnorm auf «sexuelle Orientierung» zu ergreifen, da dieses «Zensurgesetz» ein «fundamentaler Angriff auf die Meinungsäusserungsfreiheit» darstelle.
Inzwischen hat sich ein überparteiliches Komitee gebildet, welches das Referendum gegen dieses «Zensurgesetz» ergriffen hat. Die Frist zur Sammlung hat am 28. Dezember 2018
begonnen. Um erfolgreich zu sein, müssen bis Ende März 50'000 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden.
Verteidigung des freien Wortes
Das überparteiliche Komitee schreibt in einer Medienmitteilung: «Das absurde 'Zensurgesetz' hätte verheerende Auswirkungen auf das demokratische Zusammenleben in unserem Land und würde der Willkür Tür und Tor öffnen.» Deshalb liege der Schwerpunkt der Kampagne bei der Verteidigung des freien Wortes.
Der Kern der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit, sei in der Bundesverfassung Artikel 16 verankert, so das Referendumskomitee. Diese Freiheiten würden das Recht miteinschliessen, Meinungen äussern zu dürfen, die anderen nicht gefallen würden. «In einer intakten Demokratie gibt es keine Ansprüche darauf, nicht kritisiert zu werden», so das Komitee.
«Schwammige Begriffe» im Strafgesetzbuch
Im Weiteren geht es dem Referendumskomitee darum, «schwammige Begriffe im Strafgesetzbuch» zu verhindern. Das Strafgesetzbuch bestrafe Beleidigung, Ehrverletzung und Verleumdung schon heute. «Neue Strafnormen, die kaum fassbare Begriffe wie 'sexuelle Orientierung' verwenden, schaden der Rechtssicherheit und bereiten den Boden für eine willkürliche Praxis vor», heisst es in der Medienmitteilung.
Die Rassismus-Strafnorm habe unter Strafe gesetzt, wer Angehörige einer Rasse, Ethnie oder Religion öffentlich «herabsetzt». Mit der Gesetzesanpassung sollen auch «Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung» bestraft werden.
Klagewelle befürchtet
Schon allgemein gehaltene kritische Äusserungen über bestimmte sexuelle Orientierungen könnten den Straftatbestand erfüllen, befürchtet das Komitee. Damit sei eine Klagewelle gegen Menschen absehbar, die Homosexualität aufgrund religiöser Überzeugung infrage stellen würden.
Unterschriftenbogen und Argumentarium
Der Unterschriftenbogen und das Argumentarium
sind ab sofort auf der Kampagnen-Webseite www.zensurgesetz-nein.ch
aufgeschaltet.
Die Mitglieder des überparteilichen Referendumskomitees
entnehmen Sie der Rubrik «Mitglieder» und die dahinter stehenden Organisationen
und Parteien der Rubrik «Trägerschaft».