Ein Brüsseler Gericht hat im September Eltern das Recht zuerkannt, Ärzte zu verklagen, die «schwere Behinderungen» am Fötus nicht diagnostiziert haben. Der US-Bioethiker Wesley Smith hat das Urteil mit den schärfsten Worten angeprangert: Hier werde Leben als «lebensunwert» abqualifiziert – eine hassenswerte Diskriminierung behinderter Menschen.
Der Justizpalast in Brüssel. (Foto: Wikipedia, Guywets)
Smith schrieb, das Urteil züchte eine «tödliche Verachtung für unsere Brüder und Schwestern mit Behinderungen». Was am meisten zu denken gebe: Die Belgier meinten, damit Meister der Toleranz zu sein, indem sie ihre Engstirnigkeit als Mitleid etikettierten.
Das Brüsseler Obergericht urteilte, nicht die Behinderung, aber die Tatsache der Geburt mit Behinderung verlange nach Entschädigung. Mit der Legalisierung der Abtreibung habe der Gesetzgeber beabsichtigt, «zur Verhinderung der Geburt von Kindern mit schweren Abnormitäten beizutragen». Dabei habe der Staat nicht nur die Interessen der Mutter, sondern auch die des ungeborenen Kindes selbst erwogen (!).
Tod durch Abtreibung besser als behindertes Leben?
Mit den neuen Tests an Föten haben sich die Klagen gegen Ärzte und Krankenhäuser in den letzten Jahren gehäuft: Eltern verlangen, dass sie nicht für die Betreuung ihres Sprösslings aufkommen müssen. Laut dem Nachrichtendienst LifeSiteNews trägt auch die Euthanasie-Lobby zum Stimmungswandel in Gerichten und Parlamenten bei; sie argumentiert, es sei besser, nicht geboren zu werden, als behindert zu leben.
1982 hatte demgegenüber ein englisches Gericht einen Entschädigungsanspruch abgewiesen mit der Begründung, sonst würde man «das Leben eines behinderten Kindes nicht als nur weniger wertvoll als jenes eines normalen Kindes ansehen, sondern als so viel weniger wertvoll, dass sein Erhalt sich nicht lohnt».
Frankreichs Ärzte in der Pflicht
2006 hielt das italienische Kassationsgericht fest, es gebe kein Recht, nicht geboren zu werden, und erklärte die «eugenische» Abtreibung als unzulässig, wenn nicht die Gesundheit der Mutter auch gefährdet sei. Frankreich hat seit 2002 ein Gesetz, wonach ein schwerer Irrtum des Arztes, der eine Behinderung im Mutterleib nicht erkennt, zu Entschädigungszahlungen an das Kind führen kann. Der US-Staat Oklahoma hat solche Klagen im April per Gesetz verboten.