Notwendige und massvolle Anpassungen: Ja zur 11. AHV-Revision

Wie soll der Staat das Alter finanziell absichern, wenn weniger Arbeitende für mehr Rentner aufkommen müssen, Rentnerinnen und Rentner länger leben, die Ungleichbehandlung der Geschlechter gemildert werden und individuelle Frühpensionierung möglich sein soll?

Gegen die 11. AHV-Revision wurde das Referendum ergriffen; sie kommt darum am 16. Mai zur Abstimmung. Livenet bringt Pro und Kontra zur Vorlage. Für die Annahme spricht sich Nationalrat Markus Wäfler (EDU, ZH) aus.

Was bringt die 11.AHV-Revision und wo liegen die umstrittenen Punkte? Zuerst ein paar Bemerkungen zur Ausgangslage. Es ist seit Jahren bekannt, dass die rasante Ueberalterung unserer Bevölkerung mit der steigenden Lebenserwartung einerseits und dem negativen Geburtenüberschuss andererseits nur noch durch Zuwanderung jüngerer Ausländer gebremst wird.

Damit die AHV bezahlbar bleibt

Unsere Altersvorsorge mit obligatorischer AHV und Pensionskassen sowie fakultativer dritter Säule muss deshalb rechtzeitig wirksame Massnahmen treffen, um diese Entwicklung aufzufangen. Wie unsere Nachbarländer, müssen auch wir Schweizer möglichst rechtzeitig einsehen, dass bisher scheinbar unveränderliche Grössen wie Rentenalter, Rentenumwandlungssatz, Verzinsung der Pensionskassenkapitalien, Rentenhöhe, usw. neu diskutiert und auf realisierbare und bezahlbare Grössen korrigiert werden müssen. Je eher wir dies zu tun imstande sind, desto besser für unsere Altersvorsorge.

Im Gegensatz zur zweiten Säule der Pensionskassen, welche im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden, wo jeder Versicherte sein eigenes Alterskapital anspart und wo nur erwerbstätige Personen versichert sind, erhalten bei der AHV richtigerweise auch nicht erwerbstätige Mütter und Väter, welche ihre Kinder grossgezogen haben, eine Rente.

Die AHV wird richtigerweise die erste Säule der Altersvorsorge genannt und hat laut Bundesverfassung Art. 112 den Existenzbedarf angemessen zu decken“. Es liegt darum im allseitigen Interesse, diese AHV finanziell auf eine sichere Grundlage zu stellen und sie nicht durch überrissene Ansprüche zu plündern.

Logisch: gleiches Rentenalter für Männer und Frauen

Die 11. AHV-Revision bringt vor allem auf der Ausgabenseite einige Korrekturen. Ab 2009 soll für Männer und Frauen das gleiche Rentenalter 65 Jahre gelten, was eine logische Folge der Gleichberechtigung der Frauen darstellt, obwohl sie gerade hier ihr bisheriges Privileg verlieren. Der vorzeitige (Teil-)Rentenbezug wird ab Alter 59, resp. 62 möglich, richtigerweise nur mit entsprechender dauernder Kürzung der persönlichen Rente.

Die Witwenrenten werden (ähnlich wie bei vielen Pensionskassen) in Stufen von 80 auf 60 % einer vollen AHV-Rente gesenkt und gleichzeitig werden die Waisenrenten von 40 auf 60 % erhöht. Dies ist ebenfalls eine Folge der „Gleichberechtigung“, welche den Wechsel von der Witwenrente für eine neu zumindest teilweise erwerbstätige Witwe bringt. Die Erhöhung der Waisenrenten bringt richtigerweise eine Entlastung für Witwen mit Kindern.

Massvolle Einschränkungen

Neu sieht die 11. AHV-Revision eine Verlängerung der Abstände der Teuerungsanpassungen für die AHV-Renten von zwei auf drei Jahre vor. Zu guter Letzt wurde der Verdienst-Freibetrag von monatlich 1400 Franken welchen erwerbstätige Rentner bisher von der AHV-Pflicht abzählen können, abgeschafft. Alle diese Massnahmen zusammen ergeben ab 2009 verglichen mit heute knapp eine Milliarde Franken Einsparungen bei der AHV.

Ich bin der Ansicht, dass diese 11. AHV-Revision dringend notwendige, aber massvolle Einschränkungen und Verzichte bringt, welche auch sozial und gegenüber unseren Frauen absolut verantwortet werden können. Was jedoch nicht verantwortet werden kann in der heutigen finanzpolitischen und wirtschaftlichen Situation, ist ein Ausbau der AHV zu Lasten von Bund, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, resp. die Plünderung der AHV durch überrissene Forderungen.

Nein zur Anhebung der Mehrwertsteuersätze

Die zweite Vorlage betrifft die Finanzierung der AHV und der Invalidenversicherung durch die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist insofern unsozial, als sie Familien und kleinere Einkommen unverhältnismässig stark belastet. Die IV ist bedauerlicherweise von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern massiv belastet und missbraucht worden. Darum sollten AHV und IV strikt getrennt und die Invalidenversicherung mit einem Prämiensystem finanziert werden. Ein Nein zur Vorlage erhält den Druck auf die Politik aufrecht, längst fällige Korrekturen bei der IV einzuleiten.

Webseite der EDU: www.edu-udf.ch

Autor: Markus Wäfler

Datum: 28.04.2004
Quelle: Livenet.ch

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