Seine unsichtbare Wirklichkeit, seine ewige Macht und göttliche
Majestät sind nämlich seit Erschaffung der Welt in seinen Werken zu
erkennen. Die Menschen haben also keine Entschuldigung.
RÖMER
1,20
Früher
konnten sich die Menschen verschiedenste Naturphänomene nicht
erklären. Also brauchten sie einen Gott, der es z. B. donnern lässt
und Blitze vom Himmel schiesst. Heute wissen wir, dass Blitze durch
unterschiedliche elektrische Ladungen entstehen und sich dabei die
Luft so stark erhitzt, dass es knallt. Wer braucht da noch einen
Gott?
Diese
Argumentation klingt auf den ersten Blick logisch, ist bei genauerem
Hinsehen aber ziemlich absurd. Es ist so ähnlich, als würde man die
Prozesse in einem Otto-Motor (Benzin-Motor) verstehen und dann
behaupten, dass Nicolaus Otto ihn folglich sicher nicht erfunden
haben kann.
In
Wahrheit ist es genau umgekehrt: Je besser ich die Prozesse verstehe,
desto mehr komme ich zum Schluss: Das ist genial, das muss sich
jemand gut überlegt haben.
Max
Planck, ein deutscher Physiker, Begründer der Quantenphysik und
Nobelpreisträger, drückte es so aus: »Religion und
Naturwissenschaft – sie schliessen sich nicht aus, wie manche
heutzutage glauben oder fürchten, sondern sie ergänzen und bedingen
einander. Wohl den unmittelbarsten Beweis für die Verträglichkeit
von Religion und Naturwissenschaft auch bei gründlich-kritischer
Betrachtung bildet die historische Tatsache, dass gerade die grössten
Naturforscher aller Zeiten, Männer wie Kepler, Newton, Leibniz, von
tiefer Religiosität durchdrungen waren.«
Die
Frage, ob man als denkender Mensch an den Schöpfer-Gott der Bibel
glauben kann, lässt sich also getrost mit »Ja« beantworten. Es ist
logischer und wahrscheinlicher, dass die Ordnung, Schönheit und
Komplexität, die wir im ganzen Universum vorfinden, von einer
göttlichen Intelligenz stammen, statt dass sich alles aus dem Nichts
entwickelt haben soll. Stefan Hasewend
Frage:
Wussten
Sie, dass 60 % der Nobelpreisträger zwischen 1901 und 2000 Christen
waren?
Tipp:
Erforschbare
Naturgesetze erfordern einen Gesetzgeber.