Solange
Himmel und Erde bestehen, wird auch nicht ein Punkt oder Strich vom
Gesetz vergehen, bis alles geschieht. MATTHÄUS
5,8
Heute
vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat genehmigt und
angenommen. Sein Inkrafttreten gilt als Geburtsstunde der
Bundesrepublik, die unmittelbar nach Ende des 2. Weltkrieges aus den
drei Westzonen hervorgegangen ist.
Das
Grundgesetz ist die Verfassung unseres Landes und steht über allen
anderen Rechtsnormen; es stellt eine Balance zwischen Demokratie und
Rechtsstaat her. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1). Das Grundgesetz
ist für die Menschen da – zu ihrem Nutzen, um für
Rechtssicherheit zu sorgen und vor staatlicher Willkür zu schützen.
So ist z. B. die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung (Artikel 13)
ein hohes und schützenswertes Rechtsgut,
das gerade in der NS-Zeit durch staatliche Stellen massiv untergraben
wurde. Doch selbst nach Inkrafttreten des Grundgesetzes gab es in
Deutschland Fälle, in denen gegen dieses Grundrecht verstossen wurde
– denn dort, wo der Mensch das Sagen hat, werden auch Gesetze
gebrochen und Grundlagen der Demokratie infrage gestellt.
Lange
vor der Entstehung des Grundgesetzes ist Jesus, Gottes Sohn, als
Mensch auf die Erde gekommen und hat den Menschen seine »Verfassung
« in der vielzitierten Bergpredigt (siehe Matthäus 5–7)
mitgeteilt – ein unumstössliches göttliches Grundgesetz. Und im
Gegensatz zu menschlichen Gesetzgebern hält sich der Urheber der
Bergpredigt selbst ohne Wenn und Aber an seine eigene Verfassung. Wir
tun gut daran, seinen Massstab ernst zu nehmen! Denn gegen Ende
seiner Rede sagt Jesus:
»Nicht
jeder, der zu mir sagt: Herr, Herr!, wird in das Reich der Himmel
hineinkommen, sondern wer den Willen meines Vaters tut, der in den
Himmeln ist« (Matthäus 7,21). Axel
Schneider
Frage:
Was
tun, wenn man am Massstab der Bergpredigt scheitert?
Tipp:
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Sie Anschluss an den, der Gottes Gesetz vollkommen erfüllt hat.