Auch Heiratsstrafe bei AHV-Bezügern abschaffen!

EVP begrüsst die Vorschläge des Bundesrates zur Beseitigung der Heiratsstrafe

Heute zahlen Verheiratete mehr Steuern als Unverheiratete. Diese Diskriminierung der Ehe ist ungerecht, so die EVP. «Stabile familiäre Strukturen sind wertvoll und dürfen nicht bestraft werden.» Erfreut nimmt die EVP deshalb zur Kenntnis, dass der Bundesrat einen neuen Anlauf für die Beseitigung dieser Ehe- oder Heiratsstrafe unternehmen will.

Geht es nach dem Willen des Bundesrates, wird das Steueramt künftig die geschuldete Steuer eines Ehepaares mit dem Betrag vergleichen, den die Eheleute als Ledige bezahlen müssten. Anschliessend wird der niedrigere der beiden Beträge in Rechnung gestellt.

Die EVP würdigt positiv, dass damit die Heiratsstrafe vollständig beseitigt ist. Zweitens übe dieses Modell im Gegensatz zur aktuellen Situation oder auch der Individualbesteuerung keinen Einfluss auf die Wahl eines bestimmten Lebens- oder Familienmodells aus. Auch mit der Finanzierung der Steuerreform mittels Verzicht auf den Ausgleich der kalten Progression könne die EVP gut leben. 

Allerdings bleibe die Ehestrafe bei der AHV unverändert bestehen: Ehepaare erhalten maximal das Anderthalbfache einer Maximalrente, Konkubinatspaare eine doppelte Rente.

Datum: 05.09.2012
Quelle: Livenet / EVP

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