Eine
Drittklässlerin darf keine Mund-Nasenschutz-Maske mit der Aufschrift «Jesus
liebt mich» zur Schule tragen. Dies wurde ihr vom Rektor verboten. Doch die Eltern wehren sich vor dem US-Bundesgericht.
Lydia mit ihrer Maske (Bild: acontecercristiano.net)
In den USA
beschäftigt erneut die Rede- und Glaubensfreiheit das Bundesgericht. Das
Ehepaar Matthew und Jennifer Booth verklagt die Grundschule ihrer Tochter, die
Simpson County Elementary School in Pinola. Der Grund: Als die neunjährige
Lydia Booth im Oktober einen Mund-Nasenschutz mit der Aufschrift «Jesus loves
me» (dt. Jesus liebt mich) trug, verbot der Rektor ihr das Tragen dieser
Maske und gab ihr stattdessen eine ohne jede Aufschrift. Er erklärte dem
Mädchen zudem, dass die Aufschrift gegen die Distrikt-Vorschriften verstosse.
Keine konsequente Linie erkennbar
Vor dem
Bundesgericht wird die Familie Booth von der Organisation «Alliance Defending
Freedom» ADF (dt. Allianz für die Verteidigung der Freiheit) vertreten, welche
bereits diverse Fälle vertreten hat, in denen sich Christen ihrer Rede- und
Glaubensfreiheit beraubt fühlten. Bekanntes Beispiel dafür war der Konditor Jack Phillips, der
angeklagt wurde, nachdem er sich geweigert hatte, eine Torte für die Hochzeit eines homosexuellen Paares zu backen (Livenet berichtete).
Tyson
Langhofer der ADF erklärte gegenüber dem Fernsehsender WLBT: «Wenn die Schule Einzelpersonen diskriminiert, die Masken tragen möchten, die ihre religiösen Ansichten
ausdrücken, aber Schülern und Lehrern erlaubt, Masken zu tragen, die andere
Ansichten ausdrücken, dann ist das nicht mit dem ersten Artikel der Verfassung
zu vereinbaren.»
«Richtig
traurig»
Die neunjährige
Lydia sei selbst durch das Verbot «tief betroffen» gewesen, berichtet WLBT
weiter. «Sie sagte ihren Eltern, dass sie Missionarin werden möchte und deshalb diese Maske tragen wolle», so Langhofer. «Sie wurde richtig traurig, als sie
gezwungen wurde, die Maske abzunehmen, denn die Aussage bedeutet ihr etwas und
es war ihre Entscheidung, sie zu tragen.»
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