Bei einem Gespräch in Berlin haben Mitglieder des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des CDU-Präsidiums ihren Wunsch nach einer strengeren als bisher geplanten Bestrafung von Sterbehilfe bekräftigt.
Das Gespräch stand unter Leitung der Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzenden Angela Merkel und des EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider. Beide Seiten seien sich einig gewesen, «dass über den vorliegenden Entwurf hinaus eine Strafbarkeit jeder geschäftsmässigen Suizidbeihilfe notwendig» sei, teilten CDU und EKD im Anschluss an das Treffen am Montag mit. Ein entsprechendes Gesetz zum Verbot der erwerbsmässigen Suizidbeihilfe liegt derzeit auf Eis. Es soll Organisationen bestrafen, die mit der Beihilfe zum Suizid, etwa durch Überlassen tödlich wirkender Medikamente, Geld verdienen. Bislang steht dies nicht unter Strafe.
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist bereits vom Kabinett verabschiedet und in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Nach heftiger Kritik unter anderem von Kirchen, denen ein Verbot nur gewinnorientierter statt organisierter (geschäftsmässiger) Sterbehilfe allgemein nicht weit genug geht, forderte auch die Union eine Überarbeitung des Entwurfs.
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