Suizidhilfe regeln?

Schweiz fordert Neubeurteilung des Europäischen Gerichtshofs

Die Schweiz akzeptiert ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Sachen Sterbehilfe nicht. Sie ersucht deshalb die Grosse Kammer des EGMR um eine Neubeurteilung.

Vor rund einem Monat hatte eine 82-jährige gesunde Zürcherin von den Richtern in Strassburg Recht bekommen. Die Frau hatte sich in der Schweiz erfolglos um den Erhalt des Sterbemittels Natrium-Pentobarbital bemüht. Der EGMR war dem Bericht zufolge zum Schluss gekommen, dass das Recht der Zürcherin auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden sei.

Der Gerichtshof forderte die Schweiz auf, klare und verständliche Richtlinien zu erlassen, ob und unter welchen Bedingungen sterbewilligen Personen ohne tödliche Krankheit Zugang zu dem Sterbemittel gewährt werden soll.

Laut der Agentur SDA ersucht die Schweiz nun um eine Neubeurteilung durch die Grosse Kammer des Gerichtshofes. Der Fall wirft nach Ansicht der Schweiz eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung auf, wie das Bundesamt für Justiz gegenüber der Agentur mitteilte. Das Gesuch der Schweiz wird zunächst durch einen Ausschuss der Grossen Kammer geprüft.

Zum Thema:
Zürcher Regierung will keine Regelung
Strassburg verlangt Regeln für Suizidhilfe – zu Recht?
Sterbehilfeorganisationen fürchten Forschungsprogramm

Datum: 26.06.2013
Quelle: Kipa

Glaubensfragen & Lebenshilfe

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