Bundesrat kündigt Grundsatzbericht zu religiösen Symbolen an
Der Bundesrat will sich grundsätzlicher mit Fragen zum Umgang mit religiösen Symbolen wie Kruzifixen oder Kopftüchern in der Öffentlichkeit befassen.
Der Zuger SVP-Nationalrat Thomas Aeschi fordert die Landesregierung in einem Vorstoss auf, «den gesetzgeberischen Bedarf» zu mehreren religiösen Fragestellungen darzulegen. Er stellt fest, dass das Bundesgericht wegen fehlender Regeln grossen Handlungsspielraum oder gar alleinige Interpretationshoheit besitze.
Der Bundesrat will sich um die Fragen kümmern, wie er in der am 14. November veröffentlichten Antwort auf das Postulat schreibt. Zur Präsenz und Bedeutung religiöser Symbole im öffentlichen Raum gebe es immer wieder Kontroversen, so dass ein Bericht zur Klärung beitragen könnte.
Kantonale Kompetenz
Nicht untersuchen will der Bundesrat indes einen dritten Fragekomplex, zu dem sich Aeschi Klärung wünscht: Die Kirchensteuerpflicht juristischer Personen. Dabei handle es sich um eine kantonale Kompetenz, begründet der Bundesrat seine Haltung. Derzeit stehe ein Verbot auf Bundesebene nicht zur Diskussion. Formell muss der Nationalrat Aeschis Postulat noch annehmen, bevor der Bundesrat zu Werke gehen kann.
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