Der Bunderat will das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufheben. Dazu hat er im Juni 2013 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Wissenschaftskommission des Ständerats fordert nun eine viel breitere Anwendung der PID.
Die PID ist ein medizinisches Verfahren, mit dem im Rahmen einer künstlichen Befruchtung Embryonen genetisch untersucht werden, bevor sie zur Herbeiführung einer Schwangerschaft in die Gebärmutter übertragen werden. Künftig sollen nach dem Willen des Bundesrates Paare mit einer genetischen Veranlagung, aufgrund derer ihre Kinder von einer schweren Erbkrankheit betroffen sein können, PID in Anspruch nehmen dürfen. Verboten bleiben soll das Verfahren für Paare, die erblich nicht vorbelastet sind.
Der Bundesrat schätzt, dass jährlich 50 bis 100 Paare die PID in Anspruch nehmen werden, wie er in seiner Botschaft zum Gesetzesentwurf schreibt. Die Wissenschaftskommission des Ständerats will der NZZ zufolge nun aber deutlich weiter gehen. So sollen auch Paare in den Genuss der PID kommen, die an Unfruchtbarkeit leiden. Die Kommission habe sich mit acht gegen drei Stimmen dafür ausgesprochen, bei allen künstlichen Befruchtungen sogenannte Aneuploidie-Screenings durchzuführen.
Diese Ausweitung hätte «massive Auswirkungen» auf die Fallzahlen, schreibt die Zeitung. Derzeit gebe es rund 6'000 künstliche Befruchtungen pro Jahr. Die Kommissionspräsidentin Géraldine Savary gehe davon aus, dass künftig bei der Mehrheit die PID zur Anwendung käme.
Bei einem Aneuploidie-Screening wird untersucht, ob es im Erbgut des Embryo überzählige Chromosomen (sogenannte Aneuploidien) gibt. Die Wissenschaft geht laut NZZ davon aus, dass diese Anomalien Unfruchtbarkeit verursachen können. Gleichzeitig würden bei diesem Verfahren auch andere Erbkrankheiten entdeckt, zum Beispiel das Down-Syndrom (Trisomie 21). Der Bundesrat hat Aneuploidie-Screenings aus ethischen Überlegungen verworfen. Er befürchtet eine «erhebliche Abschwächung des Embryonenschutzes».
Kirchenbund und Bischöfe kritisieren PID
Die Schweizer Bischöfe äusserten sich kritisch zur PID. Auch der Schweizerische Evangelische Kirchenbund möchte am heute geltenden Verbot von PID festhalten, wie er in einer Vernehmlassungsantwort 2009 geschrieben hat.
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