Gegen Abtreibungen, die einzig erfolgen, weil das Geschlecht des
Kindes nicht dem Wunsch der Eltern entspricht, soll der Bundesrat
vorgehen. Der Ständerat hat am 16. September stillschweigend eine
entsprechende Motion der Aargauer SP-Ständerätin Pascale Bruderer
angenommen.
Der Bundesrat unterstützt Pascale Bruderers Motion
Neue vorgeburtliche Untersuchungsmethoden können bereits in einem
frühen Stadium der Schwangerschaft durchgeführt werden. Die Ergebnisse
sind bereits vor Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche bekannt. Je
nach Test teilen die Laboratorien den behandelnden Ärztinnen und Ärzten
in der Regel die Befunde über die untersuchten Chromosomen inklusive
Geschlechtschromosomen mit. Damit ist klar, ob das Kind ein Junge oder
ein Mädchen ist.
Bruderer warnt vor Missbrauchsrisiko
Dies eröffne ein Missbrauchsrisiko, ist Pascale Bruderer (SP) überzeugt. «Eine solche Situation birgt bei frühen pränatalen Tests die Gefahr eines Schwangerschaftsabbruchs vor Ablauf der ersten zwölf Wochen – einzig, weil das Geschlecht nicht dem Wunsch der Eltern oder eines Elternteils entspricht.» Dabei verbiete das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, Abklärungen des Geschlechts aus reiner Neugierde durchzuführen.
Artikel 11b des entsprechenden Bundesgesetzes heisst: «Es ist verboten, pränatale Untersuchungen durchzuführen, die darauf abzielen, das Geschlecht des Embryos oder des Fötus zu einem anderen Zweck als der Diagnose einer Krankheit festzustellen.» Doch die Praxis zeige, dass dieser wichtigen Rahmenbedingung nicht immer Nachachtung verschafft werde und das Verbot umgangen werden könne, schreibt Ständerätin Bruderer in ihrer Motion.
Bundesrat teilt Meinung der Motionärin
Deshalb fordert sie den Bundesrat auf, die bestehenden Anforderungen an frühe pränatale Untersuchungen zu präzisieren, und zwar so, «dass deren Missbrauchsrisiko zur geschlechtsspezifischen Selektion weitestmöglich reduziert wird». Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionärin. Ihre Forderung geht nun in den Nationalrat.
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