Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich hat den Veranstaltern des
10. Marsches fürs Läbe die Durchführung eines Bekenntnismarsches zum
Lebensrecht untersagt. Der Anlass vom 14. September 2019 dürfe «aus
sicherheitspolizeilichen Überlegungen» nur an dezentraler Lage und als
stehende Veranstaltung durchgeführt werden, lautet die Begründung.
2015 durften die Lebensschützer zum letzten Mal durch Zürich marschieren.
Das
wäre dasselbe Szenario wie letztes Jahr in Bern, wo die Demonstration
auf dem abgeriegelten Bundesplatz stattfand. Dagegen hat das
Organisationskomitee (OK) des Marsches Einsprache beim Zürcher Stadtrat
erhoben.
Was früher ging, geht heute nicht mehr
Für die Durchführung der Lebensrechtsdemo «Marsch fürs Läbe», der von
verschiedenen christlichen Organisationen getragen wird, hatte das OK
bereits am 11. Juli 2018 ein Gesuch bei der Stadtpolizei eingereicht.
Beantragt worden war ein Bekenntnismarsch durch die Zürcher Innenstadt
mit Kundgebung auf dem Münsterhof. Ein Programm also, das dank
effizienter Arbeit der Stadtpolizei in dieser Art bereits mehrmals
erfolgreich durchgeführt werden konnte. Am 2. Oktober 2018 teilte die
Stadtpolizei den Veranstaltern jedoch den abschlägigen Entscheid des
Sicherheitsdepartements mit. Auch der Münsterplatz wird den
Veranstaltern verwehrt. Die Behörde schlug mit dem Turbinenplatz einen
deutlich weniger besuchten Platz im Kreis 5 als Alternative vor.
Am 22. Oktober 2018 reichte das OK ein weiteres optionales Gesuch ein
und erklärte sich damit einverstanden, den Marsch wie schon im Jahr
2013 auf dem Turbinenplatz durchzuführen, «unter der Voraussetzung, dass
uns im Kreis 5 ein Bekenntnismarsch erlaubt wird». Per Verfügung vom
19. November 2018 lehnte das Sicherheitsdepartement auch das optionale
Gesuch ab.
Einsprache erhoben
Mit Berufung auf die verfassungsmässig garantierte Versammlungs-, und
Meinungsäusserungs- sowie auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit hat
das OK des Marsches nun am 10. Dezember 2018 beim Zürcher Stadtrat
Einsprache gegen diese Verfügung erhoben. Dass ein Marsch durch Zürich
verboten ist, sorgt bei den Veranstaltern für Unverständnis. «Was viele
Jahre möglich war, soll nun verboten sein?», fragt OK-Präsident Daniel
Regli. «Von 2010 bis 2015 fand der Marsch in Zürich regelmässig statt.
Die öffentliche Sicherheit Zürichs war durch keinen der bisherigen
Märsche fürs Läbe gefährdet», so Regli. Im Jahr 2017 waren auf dem
Gebiet der Stadt Zürich 35 Demonstrationen bewilligt worden. Dass
ausgerechnet ein Bekenntnismarsch für menschliches Leben verboten
werden, bezeichnet Regli als Skandal.
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