Der Entwurf für ein neues Gesetz gegen «Hassrede» wird in
Schottland im Moment gründlich diskutiert, nachdem über 2'000 Einsprachen
dagegen eingegangen waren. Wie werden Meinungs- und Religionsfreiheit geschützt?
Edinburgh, Schottland (Bild: Unsplash)
Im letzten April hatte der
schottische Justizminister Humza Yousaf angekündigt, dass ein neuer
Gesetzentwurf zum Thema «Hassrede» (Hate Crime and Public Order Bill) im
Parlament diskutiert werde. Das bisherige Gesetz verbietet es nur, Hass
aufzustacheln aufgrund der Rasse. Der neue Entwurf will dieses Verbot auf
«Alter, Behinderung, Religion, sexuelle Orientierung und Trans-Identität»
ausdehnen. Menschen sollten juristisch verfolgt werden können, selbst wenn sie
nicht beabsichtigten, Hass anzustacheln. Bereits der Besitz von
«aufwieglerischem Material» könne strafbar sein. Im Unterschied zu England und
Wales war auch kein Hinweis auf die Redefreiheit im Entwurf enthalten.
Lebhafter
Widerspruch
Im August kritisierten 24
Schauspieler und Schriftsteller (darunter auch Rowan Atkinson alias «Mr. Bean») dieses neue Gesetz in einem
Offenen Brief. Sie schrieben, dass die «unbeabsichtigten Folgen dieses sicher wohlmeinenden
Entwurfs dazu führten, dass die Meinungsfreiheit und die Fähigkeit, religiöse
und andere Überzeugungen auszusprechen oder zu kritisieren, unterdrückt würde».
So könnte die Autorin JK Rowling für ihre kritischen Bemerkungen zu «Trans-Frauen»
zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt werden. Oder Komiker dürften keine Witze
mehr machen im Stil von «Ein Schotte, ein Engländer und ein Ire kommen in eine
Bar ….»
Der Entwurf wurde daraufhin korrigiert, dass nur «Menschen, die Hass erzeugen
wollen», juristisch verfolgt werden sollten. Das war aber vielen zu vage und zu
sehr offen für Interpretation: 2'000 Anträge von religiösen Gruppen, Anwälten,
Künstlern, Journalisten und der Polizeivereinigung gingen ein, die
eine Konkretisierung forderten. In der letzten Sitzung des verantwortlichen Komitees
wurde nun eine Sektion gestrichen, die sich auf öffentliche Veranstaltungen bezog; gleichzeitig wurde ein Absatz eingefügt, der die Religionsfreiheit
explizit schützt.
Gegen
rasche Kriminalisierung
«Der blosse Ausdruck von
Antipathie, Abneigung, Lächerlichmachen und Beleidigung sind in sich selbst noch
kein kriminelles Verhalten», erklärte Yousaf gegenüber Parlamentariern. «Ich bin
dabei, mit dem Parlament ein griffiges Anti-Hass-Gesetz zu erarbeiten und
gleichzeitig die Meinungsfreiheit zu schützen.»
Die Gegner des Entwurfs
verlangten weitere Anpassungen und erklärten, dass «die Regierung noch grosse
Schritte tun» müsse, bevor der Entwurf zum Gesetz wird.
Ev.
Allianz: «Inkompatibel mit zentralen Menschenrechtsprinzipien»
Kieran Turner, Sprecher der
britischen Evangelischen Allianz (EAUK) nahm am virtuellen Beratungstreffen
über den Gesetzesentwurf teil. «Dieser Entwurf war inkompatibel mit
Schlüsselprinzipien der Menschenrechte; er konnte dazu führen, dass Menschen
für Vergehen angeklagt wurden, von denen sie nicht einmal wussten, dass sie sie
begangen haben. Das war immer unser Haupteinwand, dass Menschen hier
unbeabsichtigt schuldig werden», erklärte er. Die jetzt erfolgten Änderungen
wurden von der EAUK begrüsst, aber sie seien noch nicht der Weisheit letzter
Schluss. Er verlangte weitere Klarheit, «was das Gesetz bestrafen will und was
nicht».
«Dämpfer»
für Meinungsfreiheit
Nach
Ansicht des
stellvertretenden Direktors des «Christian Institute», Ciarán Kelly, hat der Gesetzesentwurf einen verschärften «Dämpfereffekt»
auf die freie Meinungsäusserung, selbst wenn es keine Anklage, geschweige denn
eine Verurteilung gebe. «Wird es als beleidigend und hasserfüllt verstanden,
wenn man die Lehren der Bibel über Ehe, Geschlecht oder Sexualethik zitiert?
Einige Gruppen würden Ja sagen. Es gibt ein echtes Risiko, dass Aktivisten
böswillig Anklage erheben, weil sie wollen, dass Christen aufhören, ihre
Überzeugungen auszudrücken.»
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