Kim Davis

Wie legitim ist der Widerstand gegen den demokratischen Staat?

Die Standesbeamtin im kleinen Bezirk Rowan County im amerikanischen Bundesstaat Kentucky rüttelt mit ihrem Beispiel auf. Ihre Weigerung, trotz Anordnung des Obersten Gerichts Trauscheine an gleichgeschlechtliche Paare abzugeben und dafür ins Gefängnis zu gehen, macht weltweit Schlagzeilen und wirft wichtige Fragen auf.

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Kim Davis
Ist der Widerstand gegen legal und demokratische gefällte Entscheidungen in einem Rechtsstaat legitim? Ist er auch legitim, wenn es um Rechte für eine Personengruppe geht, die es aus einer biblischen Sicht heraus nicht geben dürfte? Wo haben Christen nach dem Vorbild von Petrus Gott mehr zu gehorchen als den Menschen? Diese Fragen könnten vielleicht schon bald auch Standesbeamte in der Schweiz in Gewissensnot bringen. Gibt es Antworten darauf?

Zur Beantwortung könnten folgende Prinzipien richtungsweisend sein:

  • Der Staat sollte Warnsignale ernst nehmen!
    Der Staat und die demokratische Gesellschaft sollten Gewissensentscheide von Bürgern und eigenen Behördenmitgliedern als Warnsignal ernst nehmen. Wenn Gesetze und Verordnungen immer wieder zu zivilem Widerstand führen, muss die Politik dies als Signal dafür anerkennen, dass diese gegen wichtige Lebensprinzipien verstossen. Ein negatives Beispiel lieferte hier lange Zeit auch die Schweiz, indem sie junge Leute, die keinen Militärdienst leisten wollen, aber zu einem zivilen Ersatzdienst bereit gewesen wären, monatelang hinter Gitter steckte. Dahinter steckte die vorgeschobene oder auch echte Angst, die jungen Männer könnten die Verteidigung der Schweiz gegen einen äusseren Feind gefährden. Dank den beharrlichen Bemühungen des damaligen EVP-Nationalrats Heiner Studer wurde endlich ein ziviler Ersatzdienst ermöglicht.
  • Der Staat sollte Gewissensentscheid grundsätzlich achten, ausser...
    Der Rechtsstaat muss den Gewissensentscheid seiner Bewohner achten, soweit er sich dadurch nicht selbst gefährdet. Natürlich gibt es hier einen Ermessensspielraum, was gerade das erwähnte Beispiel zeigt. Klar scheint uns, dass der Staat zum Beispiel den Entscheid von Hebammen schützen muss, sich nicht an Abtreibungen zu beteiligen. Oder einen Arzt nicht verpflichten darf, Euthanasie anzuwenden bzw. aktive Sterbehilfe auf Wunsch eines Patienten zu leisten. Denn diese Tätigkeiten würden Grundsätze ritzen, die zur Existenzgrundlage des Rechtsstaats gehören. Umstrittener ist, ob der Staat mit der Einführung der «Ehe für alle» nur einer Minderheit die volle Gleichbehandlung zusichert oder ob er letztlich ein gesellschaftliches Experiment mit ungewissem Ausgang ermöglicht.
  • Gewissensentscheid vertreten, aber keine Macht ausüben
    Der persönliche Gewissensentscheid darf nicht andere unter Druck setzen. Aufgrund der Medienberichte über Kim Davis geht nicht klar hervor, ob sie sich schützend vor ihre Angestellten gestellt und ihnen den heiklen Entscheid abnehmen wollte, oder ob sie es diesen hätte freistellen können, an ihrer Stelle die umstrittenen Trauscheine auszustellen. Wer sich selbst aus Gewissensgründen gegen die Ausführung einer staatlich angeordneten Handlung wehrt, darf nicht andere nötigen, für sich die gleiche Entscheidung zu treffen. Auch wenn ich als Christ eine Handlung aus biblischer Sicht für richtig oder falsch halte, darf ich nicht andere unter Druck setzen, die Sache gleich zu beurteilen. Ich darf ein Beispiel geben und auch zu überzeugen versuchen, aber nie Macht ausüben, um andere zu nötigen, meinem Beispiel zu folgen. Dazu rang sich schon die Jerusalemer urchristliche Gemeinde durch, als sie den Christen ausserhalb Israels zubilligte, rituelle Handlungen zu unterlassen, die sie selbst als unverzichtbar für die Nachfolge betrachtete.

Es ist das Verdienst von Kim Davis, darauf hinzuweisen, dass es auch in westlichen demokratischen Gesellschaften noch Situationen geben kann, wo Menschen aus Gewissensgründen Gott mehr gehorchen wollen als den Menschen.

Zum Thema:
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Datum: 07.09.2015
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet

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