Asylbehörden müssen umdenken

Schickt die Schweiz asylsuchende Christen in den Tod?

Die Schweiz leistet es sich, regelmässig Asylbewerber, die Christen geworden sind, in die christenfeindliche Heimat zu schicken. Nun könnte ein Entscheid des Menschenrechtsgerichtshofes und das Medieninteresse Druck auf die SEM-Behörden ausüben.

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Shuvan, Kianoosh, Haman und Sharokh Rahimian (v.l., Bild: www.reformiert.info)
Die Aargauer Ausgabe der Zeitung «reformiert.» berichtet in der Februar-Ausgabe über das Los der drei iranischen Brüder Shuwan, Kianoosh und Sharokh Rahimian und ihres Cousins Haman. Sie leben zurzeit in der eher trostlosen Asylunterkunft auf dem Solothurner Balmberg, weil sie sich der Ausreise widersetzt haben. Zuvor arbeiteten die vier in einer Fleischfabrik und nahmen an einem Hauskreis der Freien Christengemeinde Aarau in Erlinsbach teil. Nun müssen sie in der abgelegenen Unterkunft von Nothilfe leben.

Die vier hatten vor ihrer Flucht wegen ihrer Hinwendung zum christlichen Glauben bereits im Iran Verfolgung erlebt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) befindet jedoch, die Christen hätten im Iran nichts zu befürchten, «solange sie ihren Glauben diskret ausüben und nicht missionieren». Das sei wenig glaubwürdig, sagte dazu Eliane Engeler von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe.

Nur schriftlich abgefertigt

Am Samstag haben nun auch die CH-Medien zum Thema Stellung bezogen. Sie zitieren dazu den Zürcher Anwalt Urs Ebnöther. Er kritisiert, dass das SEM Asylbewerber, die ein zweites Gesuch einreichen, einfach mit einem schriftlichen Verfahren abfertige. Ein Gespräch aber könnte die Situation derjenigen verbessern, die glaubhaft darlegen können, dass sie ihre Religion aus persönlicher Überzeugung gewechselt hätten. Michael Pfeifer, Jurist bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, pflichtet dem bei: «Wir erwarten, dass das Staatssekretariat künftig vertieft abklärt, ob eine konvertierte Person ihren Glauben bei einer Rückkehr wirklich ausüben kann, ohne dies verbergen zu müssen.»

Kritik aus Strassburg

Die Juristen verweisen dabei auf ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg vom November 2019, das sie Ausweisung eines afghanischen Christen stoppte. Das Gericht kritisierte, dass die Schweizer Behörden zuwenig ernsthaft geprüft hätten, ob der Asylbewerber nach seiner Rückkehr seinen Glauben weiterhin ausüben könne, ohne um sein Leben fürchten zu müssen.

Bessere Chancen für abgewiesene Christen

Das Staatssekretariat für Migration zeigte sich allerdings gegenüber CH Media bockig. Die bisherige Praxis müsse nicht verändert werden und das Strassburger Urteil werde sich nicht auf die Zahl abgewiesener Christen auswirken. Lorenz Honegger zitiert demgegenüber den deutschen Asylrechtsexperten Constantin Hruschka. Dieser weist darauf hin, dass in Deutschland nach einem ähnlichen Urteil des europäischen Gerichtshofs im Jahr 2012 die Quote der Wegweisungen von konvertierten Asylsuchenden merkbar zurückging. Die Chancen für konvertierte Christen stiegen also, im Land zu bleiben. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht. Aber Hruschka sagt jetzt gegenüber CH Media: «Eine ähnliche Entwicklung in der Schweiz wäre plausibel.»

Bleibt zu hoffen, dass das Medieninteresse sich für die vier iranischen Christen positiv auswirkt und das SEM sein Misstrauen gegen Konvertiten endlich abbaut, insbesondere wenn sie eine regelmässige Beteiligung an christlichen Angeboten, Hauskreisen und Gottesdiensten in der Schweiz nachweisen können.

Zum Thema:
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Datum: 04.02.2020
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet

Kommentare

Ich kenne die vier Iraner persönlich. Sie haben aufgrund Ihres biblischen Glaubens im Iran ihre Häuser verlassen und sind geflüchtet. In persönlichen Gesprächen über den biblischen Glauben wurden Sie mir zu Vorbildern im Bezug zum gelebten Glauben in herausfordernden Situationen. Für mich ist dies ein eindeutiges Beispiel, von an Leib und Leben bedrohten Personen, die durch die Schweiz geschützt werden müssen.

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