Sudan: Sicherheitsdienst muss Grundstück zurückgeben
Ein Gericht in Sudan
hat angeordnet, dass der Nationale Geheim- und Sicherheitsdienst NISS das
beschlagnahmte Grundstück einer Baptistengemeinde zurückgibt.
Bereits 2012 hatte der
NISS das Grundstück in Khartoum Bahri beschlagnahmt und die Gemeinde daran
gehindert, es für jegliche Zwecke zu nutzen. Am 9. September erklärten nun drei
Richter des Berufungsgerichtes, dass die Entscheidung des NISS 2012 ungültig
sei – das Grundstück müsse der Baptistengemeinde zurückgegeben werden. Das
schriftliche Urteil wurde der Kirche allerdings erst im Oktober mitgeteilt.
Die britische
Organisation Christian Solidarity Worldwide CWS, die über diesen
gerichtlichen Beschluss berichtete, begrüsste die Entscheidung. Wäre diese
anders ausgefallen, so wäre dies «ein beunruhigender Hinweis» darauf, dass die
Religions- oder Glaubensfreiheit in dieser Übergangszeit nicht gegeben sei.
«Wir legen der NISS nahe, dieser jüngsten Entscheidung zu folgen und
jegliche weitere Einmischung in die Angelegenheiten der Baptistenkirche und
jeder anderen religiösen Minderheit im Sudan zu unterlassen», erklärte
CSW-Leiter Mervyn Thomas.
Widersprüchliche
Aussagen
Der gerichtliche
Entscheid wurde einen Monat nach der Ernennung der neuen Übergangsregierung im
Sudan getroffen. Unter dieser ist seit Mitte September die Macht des NISS
deutlich eingeschränkt. Auch der neue Minister für Religiöse Angelegenheiten, Nasr-Eddin
Mofarah, erklärte, dass im Sudan Religionsvielfalt herrsche. Dennoch werden
Leiter christlicher Denominationen, etwa der Sudanese Church of Christ (SCOC)
von der Regierung weiterhin verfolgt.