Einmal laut, einmal leise

«Marsch für das Leben» in Berlin, individuelles Gebet in der Schweiz

Rund 7'500 Menschen haben nach Angaben der Veranstalter am Samstag beim 13. Berliner «Marsch für das Leben» gegen Abtreibung und aktive Sterbehilfe demonstriert. In der Schweiz war der geplante «Marsch fürs Läbe» zu den Gedenkstätten von Niklaus von Flüe von den Behörden nicht bewilligt worden.

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Marsch für das Leben in Berlin
Veranstalter des «Marschs für das Leben» in Deutschland war der Bundesverband Lebensrecht, ein Zusammenschluss von 13 Lebensschutzorganisationen. Der Schweigemarsch durch Berlin-Mitte endete mit einem ökumenischen Gottesdienst unter liturgischer Leitung von Präses Ekkehart Vetter und mit einer Predigt von Bischof Dr. Rudolf Voderholzer.

Ökumenisches Hoffnungzeichen

Beim Abschlussgottesdienst vor dem Reichstagsgebäude würdigte Voderholzer den Marsch als «grosses ökumenisches Hoffnungszeichen». Im Reformationsgedenkjahr sei er ein sichtbarer Beweis für die schon erreichte Einheit unter den Christen. Der Regensburger Bischof rief dazu auf, die im Grundgesetz festgeschriebene Würde jedes Menschen «von seinem ersten Augenblick bis zum letzten Atemzug» zu verteidigen, «egal ob der Mensch den Erwartungen anderer entspricht oder nicht».

Dabei könnten sich die Christen nicht nur auf die «Position ihres Glaubens» stützen, sondern auch auf Erkenntnisse aus dem Naturrecht und der Philosophie, betonte Voderholzer. Er würdigte, dass Menschen mit Behinderungen «noch nie so viel Fürsorge» erhielten wie heute. Bei ungeborenen Kindern gebe es jedoch eine «unbarmherzige und gnadenlose Selektion», so der Bischof. Er verwies darauf, dass neun von zehn Embryonen mit Down-Syndrom abgetrieben würden.

Neun Forderungen an den neuen Bundestag

Kurz vor den Wahlen in Deutschland formulierten die Christen neun Forderungen an die Politikerinnen und Politiker:

1. Seien Sie familienfreundlich:
Unterstützen Sie Eltern, die ein Kind erwarten, statt Abtreibung aus Steuergeldern zu finanzieren!

2. Seien Sie gerecht:
Das Recht jedes Menschen auf Leben ist grundlegend – ein «Recht auf Abtreibung» gibt es nicht!

3. Starten Sie eine Bildungsoffensive:
Alle sollen wissen, dass der Mensch von der Zeugung an einmalig ist und Menschenwürde hat!

4. Fördern Sie das Recht von Schwangeren auf Information:
Kostenlose Ultraschallbilder schon bei Feststellung der Schwangerschaft!

5. Seien Sie ehrlich:
Analysieren Sie die hohen Abtreibungszahlen und ziehen Sie die Konsequenzen, um Kinder und Mütter zu schützen!

6. Handeln Sie inklusiv:
Gentests an Embryonen (NIPD) sind nur zulässig, wenn sie dem Leben und der Gesundheit von Mutter und Kind dienen!

7. Bewahren Sie das Embryonenschutzgesetz:
Verbieten Sie Genmanipulationen und «reproduktive» Verfahren wie PID, Eizellspende und Leihmutterschaft!

8. Respektieren Sie das Gewissen:
Keine Ausgrenzung von Menschen, die in medizinischen Berufen tätig sind und sich nicht an Abtreibung und assistiertem Suizid beteiligen!

9. Achten Sie Alte und Kranke:
Weiten Sie die palliative Versorgung für Menschen am Lebensende aus, statt den assistierten Suizid straffrei zuzulassen!

Wie in den vergangenen Jahren wurde der Marsch von Gegendemonstranten durch Sprechgesänge und Trillerpfeifen gestört, die für ein Recht auf Abtreibung eintraten. Sie wurden von Polizisten abgedrängt, als sie zu stören versuchten. Insgesamt waren nach Angaben der Polizei 850 Beamte für den Marsch eingesetzt. Die Polizei schätzte die Anzahl Demonstranten auf Anfrage auf mehrere tausend ein.

In der Schweiz nur individuelle Gebete angesagt

In der Schweiz fand kein offizieller «Marsch fürs Läbe» statt. Ein solcher hätte am eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag (17. September) von St. Niklausen nach Flüeli-Ranft ziehen sollen, mit anschliessendem Gottesdienst vor der Flüeli-Kapelle. Die zuständigen Gemeinden Kerns und Sachseln hatten hierfür keine Bewilligung erteilt und ein Rekurs beim Regierungsrat wurde abgelehnt.

Die Organisation hatte im Voraus verschiedene Orte angegeben, an denen am Bettag (17. September) individuell für das Anliegen gebetet werden könne, unter anderem in Flüeli bei Sachseln OW, im Rathaus Weinfelden TG oder im «Prayerhouse» in Zürich.

2018 gleich zwei Anlässe geplant

Der Verein «Marsch fürs Läbe» hat ausserdem am 14. September beschlossen, den zuständigen Gemeinden ein Gesuch für einen «Marsch fürs Läbe» zu den Gedenkstätten von Niklaus von Flüe im kommenden Frühling zu stellen. Der Regierungsrat und auch Florian Spichtig, Vizegemeindepräsident von Sachseln, hätten «bereits über verschiedene Kanäle signalisiert», dass der Anlass an einem anderen Tag bewilligt worden wäre, teilt das OK des «Marschs fürs Läbe» mit. Nun hofft man, die ursprünglich geplante Veranstaltung in St. Niklausen/Flüeli-Ranft mit Gebetsmarsch und überkonfessionellem Gottesdienst doch noch durchführen zu können.

Auch der aus den vorigen Jahren bekannte Grossanlass mit Kundgebung soll im nächsten Jahr wieder stattfinden, und zwar am 15. September. Der Bundesplatz in Bern sei bereits reserviert.

Zum Thema:
Rekurs abgelehnt: Kein «Bäte fürs Läbe» am Bettag
Beten am Bettag verboten?: Eklat: Keine Bewilligung für Gebetsmarsch
Fazit zum «Marsch fürs Läbe»: Meinungsäusserungsfreiheit siegt über Vandalismus

Datum: 18.09.2017
Autor: Florian Wüthrich
Quelle: Livenet / kath.ch

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