Freikirchen zum Gesetzesentwurf über Sterilisation
Zürich. Der Verband evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz (VFG) hat sich zum Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen (Sterilisationen bei dauernd urteilsunfähigen Frauen) geäussert.
In der Vernehmlassungsantwort hält der VFG fest, dass er klare gesetzliche Bestimmungen begrüsse, um künftigen Missbräuchen entgegenzuwirken. Allerdings habe das Gesetz einen allzu individualistischen Ansatz, der die Sichtweise der Familie zu wenig berücksichtige, schreibt der VFG. Man müsse nämlich davon ausgehen, dass die engen Verwandten in der Regel die Bedürfnisse der Betroffenen besser abschätzen können als unbeteiligte Drittpersonen. "Wenn eine urteilsunfähige Frau schwanger wird, ist die Grossmutter betroffen, die das Kind aufnimmt", sagt Peter Deutsch, Rechtsanwalt und Präsident des Schweizerischen Baptistenbundes. Ein Rechtsmittel gegen die Abweisung einer Sterilisation hätten nach dem Gesetzesvorschlag die Eltern jedoch nicht mehr. Dieser absolut individualistische Ansatz sei realitätsfremd, so Deutsch.