Bürokratie-Abbau

Koalition streicht Religionszugehörigkeit aus Personenregister

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Der Deutsche Bundestag (Bild: bilddatenbank.bundestag.de)
Künftig soll die Religionszugehörigkeit in Personenregister nicht mehr aufgeführt werden. Das entschied der Deutsche Bundestag. Die CDU kritisiert diese Entscheidung.

Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag am Donnerstag das dritte Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften gebilligt. Damit sollen bürokratische Hürden bei Behördengängen sinken. Bei Vorgängen wie der Anmeldung einer Eheschliessung oder das Anzeigen eines Sterbefalls müssen künftig nicht zwingend urkundliche Nachweise vorgelegt werden.

Stattdessen sollen die Standesämter die Daten in einem automatisierten Abrufverfahren von anderen Standesämtern anfordern können. Ausserdem soll die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft in Zukunft nicht mehr in den Personenregistern erfasst werden.

CDU kritisiert: Religion wird zurückgedrängt

Die CDU-Fraktion im Bundestag stimmte gegen den Gesetzentwurf. Die AfD und die Linke enthielten sich. Ein Entschliessungsantrag der CDU, wonach es eine Möglichkeit zu einem freiwilligen Eintrag der Religionszugehörigkeit geben soll, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Kirchen- und Religionspolitische Sprecher der CDU, Thomas Rachel, sieht darin ein «trauriges Indiz dafür, dass Religion für manche Politiker dieses Landes offenbar zu einer Nebensache geworden ist». Das sei schade, heisst es in einer Pressemitteilung des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der Union, deren Vorsitzender Rachel ist. Der Innen- und Rechtspolitiker Philipp Amthor (ebenfalls CDU) unterstellt der Regierungskoalition, die Religion immer weiter ins Private zurückdrängen zu wollen.

Auch grosse Kirchen dagegen

Bereits im Juli hatten sich die beiden grossen Kirchen in Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. In dem Text heisst es, dass die freiwillige Angabe der Religionszugehörigkeit «ein Ausdruck der positiven Religionszugehörigkeit und der positiven Selbstbestimmung» sei. Daher sollte das Eintragen der Religionszugehörigkeit «als ein wesentliches Identifikationsmerkmal» für eine Mitglied einer Religionsgemeinschaft möglich sein.

Nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) findet aktuell eine Eintragung der Religionszugehörigkeit in das Sterberegister bei 80 Prozent der Verstorbenen statt. In die Geburten- und Eheregister lassen 50 Prozent der Bürger ihre Religionszugehörigkeit eintragen.

Zum Originalartikel bei PRO

Zum Thema:
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Datum: 04.10.2022
Autor: Martin Schlorke
Quelle: PRO Medienmagazin

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