Chrischona-Gemeinde Sitten

Drive-in Gottesdienst verboten

Da bis Mitte Juni keine Gottesdienste möglich sind, suchen Kirchen kreative Wege. Nicht jede ist aber gesetzeskonform. Die Chrischona-Gemeinde Mosaïque in Sitten organisierte einen Drive-in-Gottesdienst auf einem öffentlichen Parkplatz, bei dem alle Besucher im Auto blieben. Als sie jedoch das zweite Mal den Gottesdienst so durchführen wollten, wurde Ihnen das verboten.
Nachdem die Eglise évangélique mosaïque in der Walliser Hauptstadt Sitten seit dem Lockdown sich jeden Sonntag via Zoom für eine Austausch- und Gebetszeit getroffen hatte, wollte ihr Pastor Matthias Radloff (66) die Gemeinde in neuer Form versammeln. Aus den USA übernahm er die Idee eines Drive-in-Gottesdienstes. «Weil ein Einkaufszentrum nicht auf meine Anfrage zur Benützung ihres Parkplatzes antwortete, wählte ich einen öffentlichen Parkplatz zur Durchführung des Gottesdienstes», sagt der Pastor. «Die Polizei fand es eine gute Idee, solange die Besucher nicht aus den Autos aussteigen», freut er sich. Sie habe nur darum gebeten, jeweils informiert zu werden.

Jetzt doch verboten

Rund 20 Personen nahmen am Drive-in-Gottesdienst teil. Auch die Pendlerzeitung 20Minuten war für einen Bericht vor Ort. Ein Gemeindeglied spielte von geöffnetem Auto aus Gitarre und sang dazu. Pastor Philippe Bottemanne aus Aigle predigte. Trotz mancher technischer Probleme in der Übertragung des Gottesdienstes wünschten die Besucher laut Matthias Radloff, dass diese Art Gottesdienst wiederholt werde, solange das sonstige Versammlungsverbot noch gelte. Als Pastor Radloff am 29. April bei der Polizei die zweite Ausgabe des Drive-in-Gottesdienstes ankündigte, wurde ihm diese nach eigenen Aussagen verboten. Der Bundesrat mache beim Versammlungsverbot keinen Unterschied, ob sich die Teilnehmer in einem Auto befänden oder nicht, sei das Argument. Die bundesrätliche Verordnung (Art. 6) verbiete «öffentliche oder private Veranstaltungen».

Im ablehnenden Bescheid weist die Walliser Polizei Matthias Radloff auf die Erklärung des Bundesamtes für Gesundheit BAG hin. In dieser Erklärung wird definiert: «Eine öffentliche oder private Veranstaltung nach Absatz 1 ist ein zeitlich begrenztes, in einem definiertem Raum oder Perimeter stattfindendes und geplantes Ereignis, an dem mehrere Personen teilnehmen. Dieses Ereignis hat in aller Regel einen definierten Zweck und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung. Die Organisation des Ereignisses liegt in der Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution.» Matthias Radloff entschuldigt sich, diese Vorschrift übertreten zu haben.

Freikirche in weitgehend katholischem Kanton

Vor dem Corona-Lockdown zählte die Gemeinde jeweils 25 bis 30 Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer. Die Gemeinde, die zum Freikirchenverband Chrischona Schweiz gehört, hatte erst vor wenigen Jahren von deutschsprachigen auf französische Gottesdienste umgestellt. Im Kanton Wallis sind von den 287'000 über 15-jährigen Einwohnern laut dem Bundesamt für Statistik 200'000 katholisch, 15'000 gehören der evangelisch-reformierten Kirche an und 8'600 zählen sich zu anderen christlichen Gemeinschaften.

Zum Thema:
Dossier Coronavirus
«Drive-Thru»-Gebet: Auto-Gottesdienst statt Auto-Kino
Newsticker Schweiz: Gemeinden und Werke zu Coronazeiten
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Datum: 30.04.2020
Autor: David Gysel
Quelle: idea Schweiz

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