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Soll Kritik an Schwulen und Lesben strafbar werden? Es gibt gute Gründe für und gegen eine öffentliche Diskussion über die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm, an der vor allem die Organisationen von Schwulen und Lesben interessiert sind.
Im Dezember beschlossen Ständerat und Nationalrat der Schweiz, die Antirassismus-Strafnorm um den Strafbestand der Diskriminierung der sexuellen Orientierung zu ergänzen. Das Parlament folgte damit einer Initiative von SP-Nationalrat Mathias Reynard. Dagegen hat die Eidgenössisch-Demokratische Union das Referendum beschlossen, das auch von der Jungen SVP unterstützt wird. Dem Referendumskomitee gehören auch drei SVP Nationalrätinnen an. Die SVP selbst unterstützt das Referendum bislang nicht.
Schon die Ankündigung des Referendums hat einen mittleren Medienwirbel ausgelöst und einen Vorgeschmack dessen ermöglicht, was bei einer Referendumsabstimmung bevorstehen könnte. Konkret geht es dem Gesetzgeber darum, das Gesetz, das bislang «Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion» erfasst, um den Tatbestand der Diskriminierung von Personen wegen ihrer «sexuellen Ausrichtung» zu ergänzen.
Der Tatbestand ist einerseits breit gefasst und reicht von der systematischen Herabsetzung und Verleumdung bis hin zur Verweigerung einer Leistung, «die für die Allgemeinheit bestimmt ist». Das erinnert an den berühmten Fall in den USA, wo ein Bäcker bestraft wurde, der einem schwulen Paar die Hochzeitstorte nicht backen wollte (Livenet berichtete).
Sollte die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm stehen bleiben, befürchtet das Referendumskomitee eine Einschränkung der Meinungs- und Gewissensfreiheit und eine Klagewelle gegen Menschen, «die aus wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus religiöser Überzeugung eine kritische Haltung gegenüber der Homosexualität einnehmen.» Ausserdem bedrohten die schwammigen Formulierungen die Rechtssicherheit und bereiteten «den Boden für eine willkürliche Praxis vor».
Die bisherigen Äusserungen der Kreise, die von der Gesetzes-Ergänzung profitieren würden, lassen darauf schliessen, dass in einem allfälligen Abstimmungskampf vor allem auf jene geschossen werden wird, die als Schwulenhasser gelten und der «Homophobie» bezichtigt werden. Man wird sie besonders in Freikirchen vermuten, als deren politischer Ableger die EDU in den Medien gemeinhin gilt.
Beispiel gefällig. Der Kommentar von Peter Rothenbühler auf der Meinungsseite der Mittellandzeitung vom 23. Januar 2019. In einem Rundumschlag bezichtigt er – mit Bezug auf das EDU-Referendum – «gute Christen», angefangen vom Bischof von Chur bis zu «evangelikalen Bewegungen», Schwule auszugrenzen. Und er donnert: «Die evangelikalen Bewegungen, inspiriert von amerikanischen Vorbildern, sind so radikal wie die Islamisten, wenns gegen die Schwulen oder das Recht auf Abtreibung geht.»
Die Freikirchen und die Evangelische Allianz werden somit gefordert sein, sich argumentativ einzubringen. Für sie stellen sich Fragen wie:
Oder aber:
Für viele wird – je nach persönlicher Prägung – die Antwort bereits feststehen. Es wird sich dennoch lohnen, in einem offenen Klima auch in kirchlichen und freikirchlichen Räumen sich mehr Klarheit über diese Fragen zu verschaffen.
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