Säkular und intolerant

Christen in Europa zunehmend diskriminiert

Eine wachsende Intoleranz gegen Christen auch in Europa verzeichnet das Wiener «Dokumentationsarchiv der Intoleranz gegen Christen». Die europäischen Regierungen sollten sich dieses Phänomens nicht nur in klassischen «Verfolgerländern», sondern auch im Inneren ihrer eigenen Gesellschaften stärker bewusst werden, verlangte die Organisation bei der Vorstellung ihres Fünfjahresberichts am Freitag in Wien.

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Grabschändung. (Foto: Wikipedia, Ireas)
Als Beispiele listet der Bericht Fälle tätlicher Angriffe gegen Geistliche, religiöse Veranstaltungen, Kirchen und christliche Friedhöfe sowie die Entfernung religiöser Symbole aus dem öffentlichen Raum oder die Festnahme von Strassenpredigern auf. Die Vielzahl solcher Fälle zeige, wie sehr Christen auch in EU-Ländern aufgrund eines «radikalen Säkularismus» und einer «übertriebenen political correctness» Diskriminierung und Intoleranz ausgesetzt seien. Nach Einschätzung der Nichtregierungsorganisation sind die aufgelisteten Fälle exemplarisch für unterschiedliche Aspekte und eine «grosse Bandbreite» der Diskriminierung von Christen in der westlichen Welt.

Keine europäische Dokumentationsstelle

Für derlei Vorfälle gebe es in Europa derzeit noch keine Sammel- oder Dokumentationsstelle, bemängelt der Bericht. In diesem Zusammenhang appelliert das «Dokumentationsarchiv» an die EU-Grundrechteagentur und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Themen Religionsfreiheit, Redefreiheit und Gewissensfreiheit «zu Prioritäten ihrer Arbeit» zu machen. Zudem verweist die Studie die EU-Regierungen auf das Recht des Gewissensvorbehalts. Unter anderem berichtet sie über einen spanischen Richter, der suspendiert wurde, weil er die Adoption eines Mädchens durch ein lesbisches Paar verzögerte.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen

Besonders angeprangert werden in dem Bericht arbeitsrechtliche Bestimmungen und öffentliche Auflagen, die christlichen Glaubengemeinschaften nicht erlauben, ihrem Leitbild entsprechend zu handeln. Dies sei der Fall, wenn in einigen europäischen Ländern etwa ein Atheist von einer christlichen Gemeinschaft angestellt werden müsse, weil das Arbeitsrecht eine Unterscheidung aufgrund des Glaubens verbiete. Darunter fielen auch die Auflagen an katholische Adoptionsstellen in Grossbritannien. Sie müssen auf Grund neuer Antidiskriminierungsgesetze auch Kinder an homosexuelle Paare vermitteln.

Vorgestellt wurde der Bericht am Uno-Welttag der Menschenrechte im Rahmen der am 10. Dezember zu Ende gegangenen OSZE-Konferenz «Religions- und Glaubensfreiheit» in Wien.

Zum Thema:
Webseite des Dokumentationsarchivs
Die OSZE zur Religionsfreiheit

 

Datum: 14.12.2010
Quelle: Kipa

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