Es
bleibt dabei: Eine deutsche Ärztin darf auf ihrer Webseite nicht für Abtreibung
werben. Das entschied das Frankfurter Oberlandesgericht im Fall der Ärztin Kristina Hänel.
Das Frankfurter
Oberlandesgericht (OLG) hat das Urteil des Giessener Landgerichtes gegen die
Ärztin Kristina Hänel zunächst gemildert, die Geldstrafe wurde von 6'000 auf
4'500 Euro verringert; eine Revision des Urteils wurde aber nicht zugelassen.
Damit ist das Urteil nicht mehr anfechtbar und rechtskräftig.
Die Verurteilung basiert
auf dem Strafrechtsparagraphen 219a, der Werbung für Abtreibung verbietet. Die
verurteilte Ärztin, so das OLG, informiere nicht nur über den
Schwangerschaftsabbruch, sondern auch über das «Wie». Demgegenüber
argumentierte die Ärztin, sie habe nicht geworben, sondern informiert. Das
gehöre zu ihren Pflichten. Die Ärztin kündigte via Twitter an, sie werde Verfassungsbeschwerde
gegen das Urteil einlegen.
Unsinniges Werbeverbot?
Der Paragraph 219a soll verhindern, dass mit Schwangerschaftsabbrüchen Geschäfte
gemacht werden. Auf den ersten Blick mutet es dennoch geradezu widersinnig an:
Eine Ärztin bietet einen Eingriff an, darf darüber aber nicht näher
informieren. – Verkehrte Welt also?
Das Unverständnis darüber ist bei vielen Menschen
in Deutschland gross. Sie halten das Werbeverbot für veraltet und unsinnig und
sind dafür, den Paragraphen ersatzlos zu streichen. Dafür sprechen sich im
Deutschen Bundestag die Grünen, die Linke und die FDP aus. Und so schlug das
Verfahren gegen die Ärztin aus Giessen auch hohe Wellen in den Medien und in
der Öffentlichkeit.
Abtreibung
ist Tötung
Doch
das Ganze macht dann Sinn, wenn bedacht wird, worum es im Kern geht: Nach der Gesetzeslage
und der Rechtsprechung ist der Abbruch einer Schwangerschaft eine
Tötungshandlung. Es ist ein Verstoss gegen das Gesetz, also Unrecht. Nach
deutschem Recht wird eine Abtreibung bis zur zwölften Woche der Schwangerschaft
– sozusagen nur ausnahmsweise – nicht strafrechtlich verfolgt, weil davon
ausgegangen wird, dass die betroffenen Frauen sich in einer Konfliktsituation befinden.
Zudem müssen sich Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen, vorher
beraten lassen und dies auch nachweisen.
Es
gibt in Deutschland kein Recht auf Abtreibung
Doch
demgegenüber wird von dieser Ausnahme weithin kaum noch gesprochen. Stattdessen
glauben viele, es gebe so etwas wie ein Recht auf Abtreibung. Dem ist nicht so.
Und weil es Unrecht ist, ist auch die Information und Werbung für diesen
Eingriff nicht erlaubt, wie es in Paragraph 219a geregelt ist.
Im
Jahr 2019 wurden in Deutschland 100'893 Abtreibungen vorgenommen.
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