Die Staatspolitische Kommission des Ständerates will den Grundsatz, dass Symbole der christlich-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum zulässig sind, nicht in der Bundesverfassung verankern.
Mit 8 zu 3 Stimmen hat sich die Kommission gegen eine parlamentarische Initiative der Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann ausgesprochen. Die Staatspolitische Kommission der kleinen Kammer begründet ihren Entscheid mit der religiösen Neutralität des Staates. Diese gelte es zu wahren. Gerade die Geschichte der Schweiz zeige, dass dies eine Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben der Religionen sei, schreibt die Kommission.
«Religionsfrieden gefährdet»
Die Privilegierung einer Religion in der Bundesverfassung und bereits die Diskussion darüber könnten den Religionsfrieden in der Schweiz gefährden, meint die Kommission. Ausserdem seien die christlichen Symbole nicht ernsthaft bedroht.
Als Nächstes wird sich nun der Nationalrat mit dem Anliegen befassen. Dessen vorberatende Kommission hatte sich mit knapper Mehrheit für eine Ergänzung der Verfassung ausgesprochen.
Kreuze und Kruzifixe
Die Befürworter befürchten, dass Kruzifixe, Weg- und Gipfelkreuze aus dem öffentlichen Raum verbannt werden könnten. Die vorherrschende christlich-abendländische Kultur dürfe nicht von einzelnen Gruppierungen in Frage gestellt werden, argumentieren sie.
Die Diskussion um religiöse Symbole hatten zwei Streitfälle ausgelöst. In Stalden wurde ein Lehrer entlassen, der im Klassenzimmer kein Kruzifix aufhängen wollte. In Triengen verlangte ein Vater zweier Primarschüler die Entfernung eines Kruzifixes. In beiden Fällen handelte es sich um Anhänger der Freidenker-Bewegung.
Mitte Dezember 2010 wurde in Luzern eine Petition mit knapp 12‘000 Unterschriften eingereicht, welche verlangt, dass Kruzifixe und Kreuze in öffentlichen Gebäuden und Schulen ohne Vorbehalte hängen bleiben und neu platziert werden dürfen.