Bundesrat lehnt Initiative zu Verhüllungsverbot ab
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
ab. Er stellt der Initiative jedoch einen indirekten Gegenvorschlag
gegenüber, in dem neue Gesetze betreffend Verhüllung festgelegt werden
sollen.
Der Bundesrat lehnt nun die Volksinitiative ab, wie er am 27. Juni mitteilte. Grund für das Nein sei die Rücksichtnahme auf eine nationale
Tradition: «In der Schweiz ist es traditionell Sache der Kantone, den
öffentlichen Raum zu regeln», so der Bundesrat. «Sie sollen auch künftig
entscheiden, ob sie ein Verhüllungsverbot möchten.» Die Initiative
verlangt hingegen eine Einheitslösung.
So wurde es bis jetzt auch gehandhabt: Die Kantone Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt und Glarus haben ein Verhüllungsverbot abgelehnt, während der Kanton Tessin und das St. Galler Kantonsparlament ein Verbot befürworteten.
Zwei neue Gesetze
Der Bundesrat sagt jedoch nicht einfach Nein zur Initiative, sondern
stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Er sei sich
nämlich «bewusst, dass die Gesichtsverhüllung zu Problemen führen kann».
Deshalb schlägt er auf Gesetzesebene gezielte und punktuelle Massnahmen
auch auf nationaler Ebene vor:
Einerseits sei es inakzeptabel, wenn Frauen zur Verhüllung gezwungen
würden. Der Bundesrat will deshalb festhalten, dass dies strafbar ist.
Der Zwang zur Gesichtsverhüllung soll laut Bund eine Freiheitsstrafe von
bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe als Konsequenz haben.
Gesetzliche Regelungen zur Identifizierung nötig
Andererseits will der Bundesrat gesetzlich festlegen, dass Private
das Gesicht zeigen müssen, wenn dies zu Identifizierungszwecken
notwendig ist. Teilweise sei dies heute schon der Fall, etwa in den
Bereichen Sicherheit, Migration und Sozialversicherung. Es fehlten
jedoch noch spezifische Regelungen, zum Beispiel im Bereich der
Personenbeförderung, die in Zukunft geklärt werden sollten.
Der Bundesrat hat nach seiner Sitzung am 27. Juni die genannten
Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Die Initiative «Ja zum
Verhüllungsverbot», die im September 2017, eingereicht worden ist,
verlangt, dass überall in der Schweiz – im ganzen öffentlichen Raum und
an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind – niemand mehr sein
Gesicht verhüllen darf.
Niederlande stimmt Burkaverbot zu
Die Erste Kammer des niederländischen Parlaments hat am Dienstag ein
Teilverbot von Burkas beschlossen. Das Gesetz sieht ein Verbot von
Burkas, Niqabs und Integralhelmen in öffentlichen Verkehrsmitteln,
Schulen, Krankenhäusern und Regierungsgebäuden vor. Die Zweite Kammer
hatte den Entwurf bereits 2016 verabschiedet.
Das Verbot wird von der Regierung als losgelöst von der Religion
beschrieben. Es solle sicherstellen, dass Menschen in bestimmten
Situationen in die Augen geschaut werden kann. Das Gesetz soll erst
Anfang 2019 in Kraft treten. Bis dahin muss allerdings noch geklärt
werden, wie es umgesetzt wird. Verstösse könnten dann mit bis zu 400
Euro Geldstrafe geahndet werden.
Der BR bringt einen Gegenvorschlag. Was bitte nutzt dieser, wenn dadurch das eigentliche Problem ignoriert und umgangen wird? Ist das ein BR welcher wir Schweizervolk wollen und brauchen? Das noch christliche Volk muss sich zu Wort und Tat melden, mit einem klaren und deutlichen NEIN, zu all diesem aus dem Islam.
Kommentare