Keine nationale Einheitslösung

Bundesrat lehnt Initiative zu Verhüllungsverbot ab

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Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Er stellt der Initiative jedoch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber, in dem neue Gesetze betreffend Verhüllung festgelegt werden sollen.

Der Bundesrat lehnt nun die Volksinitiative ab, wie er am 27. Juni mitteilte. Grund für das Nein sei die Rücksichtnahme auf eine nationale Tradition: «In der Schweiz ist es traditionell Sache der Kantone, den öffentlichen Raum zu regeln», so der Bundesrat. «Sie sollen auch künftig entscheiden, ob sie ein Verhüllungsverbot möchten.» Die Initiative verlangt hingegen eine Einheitslösung.

So wurde es bis jetzt auch gehandhabt: Die Kantone Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt und Glarus haben ein Verhüllungsverbot abgelehnt, während der Kanton Tessin und das St. Galler Kantonsparlament ein Verbot befürworteten.

Zwei neue Gesetze

Der Bundesrat sagt jedoch nicht einfach Nein zur Initiative, sondern stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Er sei sich nämlich «bewusst, dass die Gesichtsverhüllung zu Problemen führen kann». Deshalb schlägt er auf Gesetzesebene gezielte und punktuelle Massnahmen auch auf nationaler Ebene vor:

Einerseits sei es inakzeptabel, wenn Frauen zur Verhüllung gezwungen würden. Der Bundesrat will deshalb festhalten, dass dies strafbar ist. Der Zwang zur Gesichtsverhüllung soll laut Bund eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe als Konsequenz haben.

Gesetzliche Regelungen zur Identifizierung nötig

Andererseits will der Bundesrat gesetzlich festlegen, dass Private das Gesicht zeigen müssen, wenn dies zu Identifizierungszwecken notwendig ist. Teilweise sei dies heute schon der Fall, etwa in den Bereichen Sicherheit, Migration und Sozialversicherung. Es fehlten jedoch noch spezifische Regelungen, zum Beispiel im Bereich der Personenbeförderung, die in Zukunft geklärt werden sollten.

Der Bundesrat hat nach seiner Sitzung am 27. Juni die genannten Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot», die im September 2017, eingereicht worden ist, verlangt, dass überall in der Schweiz – im ganzen öffentlichen Raum und an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind – niemand mehr sein Gesicht verhüllen darf.

Niederlande stimmt Burkaverbot zu

Die Erste Kammer des niederländischen Parlaments hat am Dienstag ein Teilverbot von Burkas beschlossen. Das Gesetz sieht ein Verbot von Burkas, Niqabs und Integralhelmen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Krankenhäusern und Regierungsgebäuden vor. Die Zweite Kammer hatte den Entwurf bereits 2016 verabschiedet.

Das Verbot wird von der Regierung als losgelöst von der Religion beschrieben. Es solle sicherstellen, dass Menschen in bestimmten Situationen in die Augen geschaut werden kann. Das Gesetz soll erst Anfang 2019 in Kraft treten. Bis dahin muss allerdings noch geklärt werden, wie es umgesetzt wird. Verstösse könnten dann mit bis zu 400 Euro Geldstrafe geahndet werden.

Zum Thema:
Initiative zu Verhüllungsverbot: «E-Parteien» bei Frage der Gesichtsverhüllung fast im Gleichschritt
Respekt gefordert: SEA: Ein Verhüllungsverbot ist «akzeptabel»
Bitte mal nachdenken: Warum der Kopftuch-Entscheid aufwühlt

Datum: 28.06.2018
Autor: Francesca Trento
Quelle: kath.ch

Kommentare

Der BR bringt einen Gegenvorschlag. Was bitte nutzt dieser, wenn dadurch das eigentliche Problem ignoriert und umgangen wird? Ist das ein BR welcher wir Schweizervolk wollen und brauchen? Das noch christliche Volk muss sich zu Wort und Tat melden, mit einem klaren und deutlichen NEIN, zu all diesem aus dem Islam.

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