Freidenker in der Schweiz fordern die Abschaffung des Gesetzesartikels, der auch das Verunehren von religiösen Gegenständen unter Strafe stellt.
Nicht nur Diskriminierung wird vom Schweizer Gesetz unter Strafe
gestellt, sondern auch die Beschimpfung, das Verspotten der «Überzeugung
anderer in Glaubenssachen», insbesondere des Glaubens an Gott. Auch
«Gegenstände religiöser Verehrung» und «für einen verfassungsmässig
gewährleisteten Kultus» bestimmte Orte und Gegenstände dürfen gemäss
Art. 261 des Strafgesetzbuches nicht verunehrt werden.
Freie Meinungsäusserung verhindert?
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz will nun
laut einer am 10. November verabschiedete Resolution diesen
Gesetzesartikel abschaffen. Nur die Streichung sichere der Bevölkerung
das Recht auf freie Meinungsäusserung. Die Vereinigung verweist dabei
auf Empfehlungen des Europarates (2007), des Menschenrechtsausschusses
der UN (2011) und des EU-Parlamentes (2014). Ausserdem nimmt sie den
Fall von Asia Bibi in Pakistan auf, die wegen angeblicher Beleidigung
Mohammeds jahrelang im Gefängnis war und deren Todesurteil erst vor
wenigen Tagen aufgehoben wurde.
Gemäss der Luzerner Zeitung sieht der SVP-Kantonsrat und Präsident
des Vereins «Neuer Rütlibund», Pirmin Müller, in dieser Resolution
lediglich einen «Freipass für hemmungsloses Beschimpfen von
Glaubenssachen». Polemik spalte die Gesellschaft. Die Zeitung zitiert
weiter den Churer Bischof Huonder: «Der Blasphemieartikel verhindert
weder Religionskritik noch Meinungsfreiheit, sondern betrifft explizit
nur böswillige und gemeine Handlungen gegen religiöse Gruppen.»
Die Freidenker-Vereinigung hatte bereits 2010 gefordert, dass Kantone
Baubewilligungen für Kreuze und religiöse Schrifttafeln in der
Landschaft verweigern sollten.