Suizidbeihilfe

Exit darf in Basler Zentrumszone Sterbezimmer einrichten

Exit, Organisation zur Suizidbeihilfe, darf in Binningen ein Beratungsbüro auch als Sterbezimmer nutzen. Das Bauinspektorat des Kantons Baselland hat Einsprachen hiergegen zurückgewiesen, wie Exit am Montag, 6. Juli, mitteilte. Das Beratungsbüro befindet sich in der Zentrumszone mit Gewerbe- und Wohnanteil, nahe der Landesgrenze.

Seit 2013 führt Exit das Beratungsbüro in Binningen. Im August 2014 reichte die «Selbstbestimmungsorganisation», wie Exit sich selber nennt, ein Baugesuch für die Umnutzung von einem der beiden Räume in ein Sterbezimmer ein. Hintergrund sei die Tatsache, dass «einer begrenzter Zahl» von Basler Mitgliedern, deren Pflegeheim die Freitodbegleitung verbiete, der «oftmals schmerzvolle Transport ins Exit-Sterbezimmer in Zürich» erspart werden soll. Die Begleitungen werden laut Mitteilung aus Rücksicht auf die Geschäfte erst nach Ladenschluss durchgeführt.

Acht Freitodbegleitungen jährlich

Rund 20 Anwohner und Gewerbetreibende hätten in der Folge Einsprache erhoben, darunter auch die Gemeinde Binningen. 15 davon seien nach einer Exit-Informationsveranstaltung zurückgezogen worden, darunter auch jene der Gemeinde. Die verbleibenden fünf Rekurrenten hätten fehlende Zonenkonformität geltend gemacht. Sie wiesen dabei auf ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2010 hin, welches die Gemeinde Wetzikon ZH betraf und wonach Suizidbegleitungen ausschliesslich in Industrie- und Gewerbezonen stattfinden dürften.

Das Bauinspektorat Basel-Land hat diese Einsprachen nun als unbegründet zurückgewiesen. Die Sterbebegleitungen in Wetzikon hätten nahezu täglich stattgefunden, während es sich in Binningen um lediglich acht assistierte Suizide jährlich handle. Da diese ausschliesslich nach Ladenschluss vonstatten gingen, könnten «ideelle Immissionen auf ein zumutbares Minimum beschränkt werden», so die Mitteilung. Jürg Wiler, Kommunikationsvorstand von Exit, bestätigte auf Anfrage von kath.ch, dass gegen dieses Urteil innerhalb der am Montag, 6. Juli ablaufenden Beschwerdefrist kein Rekurs eingegangen sei.

Zum Thema:
Sterbehilfe oder Suizidhilfe: Bitte sprecht Klartext, auch bei unangenehmen Themen!
«Hort der Freiheit»: Weltverband der Suizidhilfe will nach Genf
Opposition von innen: Sterbefasten – für Exit (k)ein Thema?
Evangelische Allianz: Sterbebegleitung ohne «Exit»

Datum: 07.07.2015
Quelle: kath.ch

Glaubensfragen & Lebenshilfe

Diese Artikel könnten Sie interessieren

In Mexiko und Bolivien
Die Gender-Ideologie wird auch in Lateinamerika immer stärker. In über 200 Kirchen Mexikos und Boliviens werden Sonntagsschul-Lehrer geschult, um die...
Regierung plant neue Regelung
Die niederländische Regierung hat vor kurzem ihre Pläne bekannt gegeben, Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder zwischen einem und zwölf Jahren zu...
Wunder am «The Chosen»-Set
Die Produzenten sagen, dass sie Gottes Hand am Set mehrfach am Werk gesehen haben. Gerade auch in Momenten, in denen die Darsteller und die Crew müde...
Der Holocaust
Am 09.11. findet zum 85. Mal der Gedenktag an die Novemberpogrome statt. Forscherin Susanna Kokkonen weiss: Die Wurzeln des Judenhasses reichen viel...

Anzeige

Kommentar

Regula Lehmann: Empörung ist billig
Wir befinden uns inmitten der Fastenzeit vor Ostern. Livenet-Kolumnistin Regula Lehmann fastet...