Massive Drohungen

«Marsch fürs Läbe»-Treffen kann nicht stattfinden

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Aggressive Drohungen gegen die Lebensrechtsbewegung «Marsch fürs Läbe». / Bild: idea Schweiz
Das am 19. September in Winterthur geplant gewesene «Marsch fürs Läbe»-Treffen kann nicht stattfinden. Die Betreiber des Kongresszentrums «Gate27» wollen eine Gewalteskalation verhindern und ziehen den Vertrag zurück. Der Druck der «Marsch fürs Läbe»-Gegner ist zu massiv.

Zur Vorgeschichte: Stadt Zürich hat die Lebensrechtsdemo  «Marsch fürs Läbe» auch in diesem Jahr nicht bewilligt und angekündigt, Rekurse bis vors Bundesgericht zu ziehen. Für zusätzliche Unsicherheit sorgte die Coronakrise. Also verzichtete das Organisationskomitee von «Marsch fürs Läbe» auf eine öffentliche Demo und plante am 19. September eine familienfreundliche Veranstaltung mit 300 Besuchern in einem Lokal in Winterthur. Jetzt wird auch dieses Treffen verunmöglicht.

«Einer Gewalteskalation vorbeugen»

Das OK des «Marsch fürs Läbe» teilt mit, dass die Geschäftsleitung des Konferenzzentrums "Gate27" ihm das Gastrecht entzieht. Eigentümerin des Gate27 ist die Freie Evangelische Gemeinde Winterthur. Der Geschäftsführer des Kongresszentrums, Roger Tacheron, erklärte, dass sich in den letzten Wochen der Ton rund um die Veranstaltung von «Marsch fürs Läbe» in einem Mass verschärft habe, dass sich eine Neubeurteilung der Situation aufgedrängt habe.

«Die aufgeheizten Gemüter und verhärteten Positionen» hätten signalisiert, dass Winterthur keine familiäre Veranstaltung, sondern Eskalation zu erwarten habe. Doch «Provokation, Vandalismus und Extremismus widersprechen dem Anliegen des gate27, als öffentliches Kongresszentrum für die Stadt da zu sein», heisst es in einer Medienmitteilung. Schliesslich habe die Mitverantwortung gegenüber Anwohnern, Vereinsmitgliedern, Gebäuden und der Öffentlichkeit die Verantwortlichen des gate27 dazu bewogen, dem Veranstalter «Marsch fürs Läbe» abzusagen. Roger Tacheron: «Es war ein Verunftsentscheid, um einer Gewalteskalation vorzubeugen.»

Massive Mobilisierung und Drohungen

Hintergrund ist die massive Mobilisierung der Gegnerschaft. Mit dem Slogan «Kein Fussbreit dem Marsch fürs Läbe!» wird zu einer unbewilligten Demo aufgerufen, mit Ausgangspunkt im Stadtpark. Die Polizei rechnet damit, dass die Demonstranten direkt in Richtung der «Marsch fürs Läbe»-Veranstaltung im «Gate27» marschieren werden. Um die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmenden - zum grossen Teil Familien mit Kindern - zu gewährleisten, müssten die Sicherheitsorgane das Konferenzzentrum mit einem für Winterthurer Verhältnisse immensen Aufgebot an Polizisten abriegeln.

«Fundis sind hier nicht erwünscht!»

Die Agitation linksautonomer Kräfte nahm in den letzten Wochen zu. Winterthur wurde mit Plakaten beklebt und Flyern eingedeckt. Das ging soweit, dass die Nachbarschaft auf die Wohnungen von Christen hingewiesen wurde, um sie zu denunzieren. Offen wird gedroht: «Die Fundis können zwar versuchen, ihre Veranstaltung hinter Schloss und Riegel und unter sich abzuhalten, aber das wird uns nicht daran hindern, uns ihnen entgegenzustellen, unsere Inhalte auf die Strasse zu tragen und ihnen deutlich zu zeigen, dass sie auch hier nicht erwünscht sind.»

EDU: «Wo bleibt der Aufschrei?»

Nach dem Marsch in der Öffentlichkeit wird nun eine in einem Gebäude stattfindende Lebensrechts-Veranstaltung verhindert. Das OK des «Marsch fürs Läbe» äussert sich in einer Medienmitteilung enttäuscht. Zwar habe man teilweise Verständnis für die Verantwortlichen des Konferenzzentrums, was die Befürchtungen hinsichtlich etwaiger Gebäudeschäden und unangenehmer Einschränkungen angehe. Dass aber «Gewaltandrohungen von linksextremer Seite zu solchen Absagen führen», komme «einem Einknicken vor der Gewalt und einer massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit gleich». Damit habe es eine «kleine, links-anarchistische Minderheit geschafft, eine Veranstaltung in einem privaten Kongresszentrum zu stoppen».

Auch die EDU sieht die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie in der Schweiz als gefährdet. «Wo bleibt der Aufschrei, dass hier die verfassungsmässigen Grundrechte ausgehebelt werden?», fragt die EDU und fordert strafrechtliche Konsequenzen für die «Demokratie-Zerstörer».

Rechtliche Schritte werden geprüft

«Marsch fürs Läbe» will juristisch prüfen, wie gegen die Verursacher der Verhinderung geklagt werden kann. Ebenfalls wolle man die Qualität der präventiven Arbeit der Polizei und das für den 19. September vorgelegte Dispositiv unter die Lupe nehmen.

Hier kommen Sie zur Webseite von Marsch fürs Läbe.

Zum Thema:
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Datum: 05.09.2020
Autor: Rolf Höneisen / Florian Wüthrich
Quelle: idea Schweiz / Livenet

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